Partizipation von Jugendlichen auf Social Media

von Lea Strickler, Absolventin Minor Digitalisierung und Soziale Arbeit, Mai 2022

Jugendliche und Digitalisierung – Diese Verbindung ist kaum mehr wegzudenken. Mit einer Vielfalt an technischen Möglichkeiten wachsen Jugendliche von Geburt an auch in der digitalen Lebenswelt auf. Gemäss Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ/AFAJ) ist eines der Kernziele der Offenen Jugendarbeit, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene über ein hohes Selbstwertgefühl, Selbstbewusstsein, sowie Handlungs- und Sozialkompetenzen verfügen (DOJ/AFAJ, 2018, S. 3). Dazu gehört auch die Vermittlung digitaler Kompetenzen. Das Ziel bei dem Vorhaben war deshalb, dass Jugendliche Anhaltspunkte haben, wie sie die Verbreitung ihrer Inhalte auf Instagram steuern und ihre Posts & Stories ansprechend gestalten können.

Aus diesem Grund wurde eine Videoreihe gestaltet, um diese Kompetenzen vermitteln. Um das Videoformat dem Medium anzupassen, wurden die Videos für den Instagram-Account der Offenen Jugendarbeit Region Sissach, den Arbeitsort der Autorin, produziert.

Auf Instagram gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Veröffentlichung von Inhalten.  Es gibt Stories, Beiträgen, Instagram-TV’s, Guides, Reels und so weiter, die eine unterschiedliche Reichweite sowie Gestaltungsmöglichkeiten und eine verschieden lange Anzeigedauer haben. Die Online-Plattform erzähl davon (2022) gibt in ihrem Youtube-Video eine ausführliche Übersicht über die Funktionen von Instagram.

Reels sind Videos im Hochformat, die maximal 30 Sekunden dauern. Das besondere an ihnen ist, dass sie oft eine höhere Reichweite haben als andere Beiträge. Aufgrund dessen und auch der verkürzten Aufmerksamkeit auf Social Media fiel deshalb die Wahl auf Reels als passendes Format.

Inhaltlich sollte es um eher unbekannte Funktionen zum Datenschutz gehen und um Tipps, wie Beiträge und Stories kreativ gestaltet werden können. Der genaue Erarbeitungsprozess ist in der Visualisierung festgehalten. Am Ende des Blogbeitrags sind die Reels als Video zusammengeschnitten ersichtlich.

Die Wirkung der Reels lässt sich nur schwer erfassen, da Zahlen zu Likes, Kommentaren, Aufrufen, etc. nur quantitative und keine qualitativen Aussagen zulassen. Dadurch ist nicht ersichtlich, ob die Zielgruppe die Tipps selbst angewendet oder beispielsweise in einer Gruppe diskutiert hat. Die Reels wurden jedoch zum Anlass genommen, den Jugendlichen zu ermöglichen, den Instagram-Account der Offenen Jugendarbeit selbst mitzugestalten.

Gemäss dem Dachverband Offene Jugendarbeit (DOJ) orientiert sich die Offene Kinder- und Jugendarbeit an den unterschiedlichen Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (2018, S. 5). Noch präziser wird der Dachverband im Arbeitsprinzip «Bedürfnisorientierung» (2018, S. 6). Hier wird betont, dass die Zielgruppen bei der Gestaltung der Angebote, Räumlichkeiten, etc. aktiv mitwirken und mitbestimmen können. Zudem sollen die Tätigkeiten und Angebote auf die Sozialräume der Jugendlichen und ihre Bedürfnisse und Anliegen ausgerichtet werden (ebd.). Da der digitale Raum als Sozialraum gilt, der für die Jugendlichen und gesamtgesellschaftlich an Wichtigkeit zunimmt, soll Partizipation auch hier ermöglicht werden. Im Nugget «Digitale Methoden und Verfahren und Methoden in der Sozialen Arbeit» wurden dazu verschiedene Methoden vorgestellt. Im eigenen Jugendtreff soll dies aus diesem Grund zukünftig vermehrt gefördert werden, immer unter Berücksichtigung von rechtlichen und ethischen Grundsätzen, wie im Nugget «Ethik und Recht in der digitalisierten Welt» thematisiert. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Dozierenden von verschiedenen deutschsprachigen Hochschulen hat ein Positionspapier in Bezug auf Soziale Arbeit und Digitalisierung erarbeitet. Die dritte These fordert, dass die Soziale Arbeit sich der Sensibilität von vertraulichen Daten bewusst ist und der Thematik wachsam begegnet (Doerk et al., 2019). Die Umsetzung wird jedoch durch die unklare rechtliche Lage in Bezug auf Fotos erschwert.

 

Nach Art. 13 im ZGB muss ein Mensch volljährig und urteilsfähig sein, um Verpflichtungen einzugehen oder Rechte aufzugeben. Urteilsfähig ist ein Mensch nach Art. 16 ZGB immer, ausser wenn er durch das Kindesalter, eine geistige Behinderung, psychische Störung, Rausch oder anderen Zuständen nicht mehr in der Lage ist, vernunftgemäss zu handeln. Grundsätzlich ist die Urteilsfähigkeit gegeben, wenn der Sinn, die Tragweite und der Nutzen der Handlung für die Personen einschätzbar ist und dies aus freiem Willen geschieht (Schweizerische Kriminalprävention, 2015, S. 5-6). Nach Art. 19 Abs. 1 ZGB können Jugendliche nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung Verpflichtungen eingehen oder Rechte aufgeben. Da es sich bei einer Fotofreigabe jedoch um höchstpersönliche Rechte handelt, bei denen auch minderjährige Personen schon eigene Entscheidungen treffen können, ist eine Freigabe bei der gegebenen Urteilsfähigkeit möglich. Genau diese Urteilsfähigkeit ist nun also der springende Punkt: Es liegt an den Jugendarbeitenden, einzuschätzen, ob eine Urteilsfähigkeit bei den spezifischen Jugendlichen bereits gegeben ist.

Wichtig bleibt deshalb, den Jugendlichen zu vermitteln, was mit ihren Fotos oder Videos geschieht. So wird der Sinn, die Tragweite und der Nutzen der Handlung vermittelt und die Urteilsfähigkeit ist eher gegeben. Mit einer Symbiose von Datenschutz und Partizipation können so digitale Kompetenzen von Jugendlichen gefördert werden.

Die Links zu den Videos sind folgende:

Link 1 / Link 2 / Link 3 / Link 4

Literaturverzeichnis

Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz DOJ/AFA (2018). Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Schweiz. Grundlagen für Entscheidungsträger*innen und Fachpersonen [Broschüre]. Autor.

Doerk, Michael, Huber, Alois, Luginbühl, Monika, Sierra-Barra, Sebastian, Stade, Peter, Steiner, Olivier, Waldis, Barbara (2019). Positionspapier Soziale Arbeit und Digitalisierung. https://www.sozialdigital.eu/

Schweizerische Kriminalprävention (2015). Das eigene Bild: Alles, was Recht ist.  Informationen zum Thema Recht am eigenen Bild. https://www.skppsc.ch/de/download/das-eigene-bild-alles-was-recht-ist/

Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (SR 210).

Erzähl davon (2022). Tutorial: alle Instagram-App-Funktionen erklärt. https://www.youtube.com/watch?v=5dKPMerjR9k

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