Für viele junge Menschen ist Wohneigentum ein lang ersehnter Lebenstraum. Ein Traum, der ohne einen Erbschaftsvorbezug kaum mehr realisierbar ist. Trotz harter Arbeit, Studium oder Weiterbildungen ist ein Ziel für eine ganze Generation unerreichbar geworden. Mit smart konzipierten Baurechtsmodellen rückt der Traum vom Wohneigentum wieder in greifbare Nähe.
Im Rahmen des EMBA der HSLU lernen wir: Der Mensch steht im Zentrum unseres Wirkens als Lenker von Unternehmungen. Denn Menschen werden durch in- und extrinsische Motivation geleitet, die wiederum stark durch unser Wertesystem beeinflusst werden. Im Bereich der Umwelt ist mehr Nachhaltigkeit angezeigt.
Generationenvertrag heisst Chancen teilen
Die Generationen X, Y oder Z haben nebst den immensen Aufgaben im Umweltbereich auch die künftigen Schulden-, Inflations- oder AHV-Lasten zu tragen. Genau für diese Generation ist es heute schier unmöglich, Wohneigentum zu erwerben. Es sei denn, sie sind dank Erbschaftsvorbezug privilegiert geboren. Gleichzeitig erwerben private Investoren in Ermangelung an Invest-Opportunitäten eine dritte oder vierte Eigentumswohnung. Dabei wünschen sich so viele junge Menschen, die eine Familie gründen, ein Eigenheim. Läuft da also alles richtig? Eher nein. Die Parlamente diskutieren bereits über staatliche Eingriffe. Dies gilt es zu verhindern. Es spricht aber auch nichts dagegen, dass Investoren und Entwickler verantwortungsvoller handeln.
Angebot und Nachfrage – schwarz, weiss oder grau?
Durch das Raumplanungsgesetz wurden die Bauzonen bei gleichzeitigem Bevölkerungswachstum verknappt. Minuszinsen auf Kapitaleinlagen und gegen null strebende Hypothekarzinsen waren effektive Brandbeschleuniger für die Preisentwicklung von Immobilien. Mancherorts überstieg die jährliche Wertsteigerung auf selbstbewohnten Immobilien gar das eigene steuerbare Jahreseinkommen. Das Perpetuum Mobile der wundersamen Geldvermehrung war geboren. Aus Wertsteigerung von Immobilien entsteht Buchgeld, dieses wird als Eigenkapital mit immensem Leverage wieder in Immobilien investiert. So entsteht noch mehr Buchgeld, das wieder investiert wird. Arbeiten und Leisten wird im Vergleich zu diesem simplen Immo-Karussell zunehmend unattraktiv. Wer Immobilien besitzt, der partizipiert am Geldsegen. Und tendenziell gibt er die Immobilie auch nicht mehr her. Warum auch? Das Tafelsilber «Boden» vieler Familien oder Kommunen wird immer knapper. Selbst wenn man Immobilien brach oder unternutzt lässt: Die Spirale dreht sich. Und verkauft man doch: Was soll man mit dem Erlös anfangen? Immobilien kaufen? Oft fehlen den Eigentümern aber die Idee, die Mittel oder der Mut für eine Projektentwicklung. So fristen bestehende Liegenschaften ihr Dasein als unternutzte CO2-Schleudern bis hin zur urbanen Brache. Und die Jungen Menschen warten und hoffen bang auf Besserung…
Geteilte Chancen sind doppelte Chancen
Baurechtsmodelle bieten einen interessanten Lösungsansatz dieses Dilemmas. Das partnerschaftliche Baurechtsmodell bietet eine klassische Win-Win-Situation für Eigentümer und Käufer. Der Boden bleibt langfristig im Eigentum des Besitzers und generiert künftig gar stabile Cash-Flows. Gleichzeitig kann jungen Menschen ermöglicht werden, den Traum von Wohneigentum zu realisieren. Ganz nebenbei wird der Gebäudepark klimaverträglich erneuert. Da der Baugrund nicht erworben werden muss, benötigt ein Käufer zwischen 20% und 40% weniger Eigenmittel. Und auch die Tragbarkeit wird meist verbessert. Dank dem partnerschaftlichen Baurechtsmodell wird langfristig gewährleistet, dass weder Baurechtnehmer noch Baurechtgeber einseitig hohe Risiken tragen. Gleichzeitig rückt der Traum der eigenen vier Wände wieder in greifbare Nähe.