Change Management am Beispiel der Einführung von Qualitätsmessungen im Gesundheitswesen

Die Messung der Qualität der medizinischen Leistungserbringung ist eine gesetzliche Vorgabe. Wer solche Qualitätsvorgaben nicht erfüllt, sollte keinen Tarifvertrag von den Kostenträgern (Versicherungen) erhalten. In diesem Spannungsfeld zeige ich aufgrund meines Besuchs des Moduls «Change Management» im EMBA der HSLU auf, wie ich Change Management erfolgreich umgesetzt habe. 

Als Direktor der Zentralstelle für Medizinaltarife (ZMT) bin ich dafür verantwortlich, dass meine Mitarbeitenden im Auftrag aller Unfallversicherer, der Invaliden- und Militärversicherungen, Tarifverträge mit den Spitälern abschliessen.

In meiner Funktion stand ich vor einer Herausforderung: Mit welchen Kriterien entscheiden wir, ob ein Spital einen Tarifvertrag erhält oder nicht? Hinzu kommt das Thema Akzeptanz: Wie schaffe ich es, dass die betroffenen Spitäler diese Kriterien akzeptieren, welche im schlimmsten Fall zum Ergebnis führen, dass sie keinen Vertrag erhalten und somit keine Patienten behandeln können? Diese sogenannte «Selektive Kontrahierung» war bei den Spitälern vor der Einführung umstritten, findet mittlerweile aber bei allen Beteiligten eine breite Akzeptanz. Wie ist diese Akzeptanz gelungen?

  1. Betroffene zu Beteiligten machen

Bei der Definition und Erarbeitung der qualitativen Messgrössen involvierten wir eine Gruppe von Spitälern direkt in die Arbeitsgruppe. Dabei erklärten wir die Intention der ZMT und gaben genügend Raum, um Bedürfnisse oder Kritik der Spitäler aufzunehmen und diese offen zu diskutieren.

  1. Transparenz schaffen

Wir informierten die Spitäler als Direktbetroffene von Anfang an über die Messkriterien und deren Implikation. Damit konnten wir einem möglichen Willkür-Vorwurf von Anfang an entgegnen. Über die Messergebnisse und deren Folgen (Zustandekommen einer Vertragssituation) wird jedes einzelne Spital individuell informiert.

  1. Continous improvement

Alle zwei Jahre überprüfen wir die Kriterien auf ihre Aktualität und Wirkung hin. Hierzu gibt es unter unserer Federführung eine Arbeitsgruppe, mit wiederum ausgewählten und betroffenen Spitälern. Auch dies schafft zusätzliche Akzeptanz und sorgt für Vertrauen in das System der «Selektiven Kontrahierung».

Change Management

Werden neue Regeln, neue Prozesse oder Strukturen eingeführt, benötigt es einen frühzeitigen Einbezug aller Betroffenen. Noch glaubwürdiger und authentischer wird es, wenn diese aktiv am Change mitwirken können. Dabei müssen sämtliche Anliegen oder Einwände ernst genommen werden, damit die Beteiligung nicht zur Farce wird. Die Umsetzung dieser Change Management Regeln hat bei uns dazu geführt, dass die Selektionskriterien breite Akzeptanz gefunden haben. Auch können die Spitäler einen allfälligen negativen Vertragsentscheid verständlicher nachvollziehen.

Andreas Christen

Andreas Christen ist Direktor der Zentralstelle für Medizinaltarife (ZMT) und absolviert zum Zeitpunkt der Publikation den Executive MBA an der Hochschule Luzern.

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