Impressumspflicht für Facebook-Seiten

In Deutschland gibt es sie bereits, die Impressumspflicht für gewerbliche Facebook-Seiten. In der Schweiz ist dies noch nicht der Fall. Das wird sich jedoch ab dem 01.04.2012 ändern. Dann gilt auch hier die Impressumspflicht für Webseiten. Das Starkwerk.ch hat einen detaillierten Bericht zur Impressumspflicht in der Schweiz:

Im Frühjahr 2012 wird auch in der Schweiz eine Impressumspflicht für Websites eingeführt. Hintergrund ist das revidierte Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG), das per 1. April 2012 in Kraft tritt und unter anderem eine Impressumspflicht einführt. Die Schweiz orientiert sich dabei an den Informationspflichten in der europäischen E-Commerce-Richtlinie (2000/31/EG).

Weitere Informationen zum Facebook Impressum und auch den Problemen, die das mit sich bringt gibt es bei Thomashutter.com. Hier noch ein Beispiel: Das Facebook Impressum des Kunstmuseums Pablo Picasso in Münster.


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