Was Fachpersonen der Sozialen Arbeit Schweiz über WhatsApp wissen müssen!

von Joel Krummenacher, Absolvent Minor Digitalisierung und Soziale Arbeit, Mai 2022

In der Sozialen Arbeit etabliert sich zunehmend die digitale Kommunikation zwischen Fachpersonen und Klientel. So wird u.a. der Messanger WhatsApp, aufgrund seines Beliebtheitsgrad auch von immer mehr Fachpersonen und Organisationen der Sozialen Arbeit genutzt, um mit der Klientel zu kommunizieren. Doch die Fragen nach der Einhaltung des Datenschutzes bleibt in den meisten Fällen ungeklärt. Dieser Beitrag soll sich der Frage widmen, ob WhatsApp aus datenschutzrechtlicher Sicht für die Kommunikation zwischen Fachpersonen der Sozialen Arbeit und Klientel geeignet ist und ob es Alternativen gibt. 

Warum WhatsApp?

WhatsApp ist in der Schweiz die meistgenutzte Messenger-App. So wurde im Oktober 2018 auf dem Bernetblog veröffentlicht, dass laut Ergebnis des Media Use Index, welcher das Informationsverhalten der Schweizerbevölkerung untersucht, WhatsApp Generationen übergreifend die beliebteste Smartphone-App ist. So haben 60% der Teilnehmer*innen WhatsApp genannt (Li-Marchetti, 2018).

Statista 2022 zeigt, dass unter den meistgenutzten Sozialen Medien in der Schweiz, nach monatlicher Nutzungsrate im Jahr 2021, WhatsApp mit 84% Spitzenreiter*in war (Statista, 2022).

Unter der Voraussetzung, dass Fachpersonen der Sozialen Arbeit den Kontaktaufbau Adressat*innen gerecht gestalten möchten, ist es legitim, WhatsApp aufgrund der Beliebtheit zu nutzen. Doch wie verhält sich das mit dem Datenschutzgesetz der Schweiz?

Entspricht WhatsApp dem Datenschutzgesetz der Schweiz?

WhatsApp garantiert laut Datenschutzrichtlinien, dass alle Inhalte, welche von den Nutzer*innen über den Messenger versendet werden, Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind. Somit ist es unmöglich, dass Drittpersonen, inklusive WhatsApp, missbräuchlich auf die Inhalte der Nachrichten zugreifen können. Dies gilt jedoch nicht in Bezug auf die Metadaten, welche von WhatsApp erhoben, gespeichert und mit anderen internationalen Meta-Unternehmen wie z.B. Facebook geteilt werden (WhatsApp, 2022).

Nun stellt sich die Frage: Was sind Metadaten? INSOS beschreibt im Digital Guide Metadaten als Informationen, welche die eigentlichen Daten ergänzen. Oftmals liefern Metadaten nähere Details über den Kontext des Inhalts oder geben Anweisungen zum Umgang mit Daten. (INSOS Digitalguide, 2021)

Laut Aussagen von Datenschutz*expertinnen lassen sich Metadaten mit entsprechenden Zusatzinformationen identifizieren und zählen somit im Bereich des Datenschutzes grundsätzlich zu personenbezogenen Daten.

Aus den Datenschutzrichtlinien von WhatsApp kann daraus geschlossen werden, dass für die Identifikation der Nuzer*innen eine Mobiltelefonnummer angegeben werden muss, um einen Account zu erstellen. Dies deutet darauf hin, dass die Nutzer*innen von WhatsApp personalisiert und die Metadaten zugeordnet werden können.

Darüber hinaus werden auch Daten erhoben wie Namen, Profilbilder, Standorte, Status, Kontakte und Telefonbücher. Ausserdem kann WhatsApp feststellen, welche Nutzer*innen und Unternehmen miteinander kommunizieren, ebenso den Zeitpunkt, die Häufigkeit und Dauer ihrer Aktivitäten (WhatsApp, 2022).

In Bezug zur Sozialen Arbeit könnten somit Meta-Unternehmen feststellen, ob und wieviel die Klientel z.B. mit Sozialämtern, Beistandschaft oder anderen Institutionen der Sozialen Arbeit im Kontakt stehen. Zudem hat WhatsApp, da sie auf die Adressbücher der Nutzer*innen zugreifen kann, auch automatisch den Zugang zu den Daten der Fachpersonen der Sozialen Arbeit, welche auf den Zugangsgeräten im Telefonbuch der Klient*innen gespeichert sind.

Je nach Anstellung und Auftrag ist das kantonale Datenschutzrecht für diese Fachpersonen anwendbar oder das Datenschutzgesetz der Schweiz (Art. 2 Abs. 1 DSG), aber dann weil sie private Aufträge wahrnehmen und nicht Aufträge von Bundesorganen.

Gemäss Art. 4 DSG dürfen Personendaten nur rechtmässig bearbeitet werden, d.h.: Die Beschaffenheit und insbesondere der Zweck ihrer Bearbeitung müssen für die betroffene Person erkennbar sein. Dies gilt auch, wenn Personendaten grenzüberschreitend bekannt gegeben oder bearbeitet werden. Grundsätzlich ist die Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland nicht gesetzeswidrig, wenn eine gesetzliche oder vertragliche Garantie besteht, die den gleichwertigen Schutz der Personendaten nach schweizerischen Standards gewährleistet (Art. 6. DSG).

Dies ist im Zusammenhang mit der Nutzung von WhatsApp schwierig zu überprüfen, weil die personenbezogenen Daten international mit den Meta-Unternehmen, u.a. in den USA, Singapur etc., geteilt werden und somit die Schutzstandards der Schweiz nicht garantiert werden können.

So kann aufgrund des Datenschutzgesetzes der Schweiz gesagt werden, dass WhatsApp nicht geeignet ist, für die digitale Kommunikation zwischen Klientel und Fachpersonen der Sozialen Arbeit.

Threema als mögliche Alternative

Die Hersteller*innen vom Messenger Threema teilen mit, dass sie bei der Herstellung von Grund auf den Fokus auf Sicherheit und Schutz der Privatsphäre gerichtet haben. Sie garantieren, dass von ihnen keine Daten gespeichert werden. Zudem müssen keine spezifischen Personendaten angegeben werden (Threema GmbH, 2022). Auch aus der Messanger Matrix von Kuketz wird ersichtlich, dass Threema in Bezug auf den Datenschutz der führende Messenger in der Schweiz ist (Kuketz, 2021) und somit auch punkto Sicherheit eine Alternative zu WhatsApp sein kann.

Quellen

INSOS Digitalguide. (2021). Was sind Metadaten? https://www.ionos.de/digitalguide/websites/web-entwicklung/metadaten/

Kuketz, Mike (2021). Messenger-Matrix: Übersicht / Vergleich der aktuellen Messenger. https://www.kuketz-blog.de/messenger-matrix-uebersicht-vergleich-der-aktuellen-messenger/

Li-Marchetti, Thierry (2018). Media Use Index 2018: Instagram bei den Jungen klar vor Facebook. https://bernet.ch/blog/2018/10/12/media-use-index-2018-instagram-bei-den-jungen-klar-vor-facebook/

Schweizerische Eidgenossenschaft. (2019). Fedlex. Bundesgesetz über den

Datenschutz. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/1945_1945_1945/de

Statista. (2022). Meistgenutzte Soziale Medien in der Schweiz 2021. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/467634/umfrage/bekanntheit-und-nutzung-von-ausgewaehlten-social-media-plattformen/

Threema GmbH. (2022). Threema bietet höchste Sicherheit und umfassenden Datenschutz. https://threema.ch/de/securityhttps

WhatsApp (2022). WhatsApp Datenschutzrichtlinien. https://www.whatsapp.com/legal/privacy-policy-eea

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