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User Policy

Nutzungsbestimmungen HSLU-Blog

1. Allgemein

HSLU-Blog ist eine Dienstleistung des Zentrum für Lernen, Lehren und Forschen (ZLLF) der Hochschule Luzern.

2. Ziel und Zweck

Ein Weblog – kurz auch Blog genannt – ist eine Website, die regelmässig mit Einträgen, sogenannten Posts aktualisiert wird. Diese Einträge sind vom Autor, der Autorin (Blogger) meistens in einem tagebuchartigen Stil geschrieben und nehmen Themen auf, die der Blogger als interessant erachtet.
Mit dem Angebot von HSLU-Blogs möchten wir allen Studenten, Dozenten und Mitarbeitern der HSLU die Möglichkeit geben, Blogs für private oder schulische Zwecke zu nutzen.
Wir erachten den Blog als ein geeignetes Mittel, um sich individuell und eigenverantwortlich zu informieren, Wissen anzueignen und in Themen zu vertiefen, sei es als Leser oder Kommentator von Blogs oder als Verfasser von eigenen Artikeln. Blogs erlauben es, sich mit Gleichgesinnten zu vernetzen, Themen zu recherchieren, zu debatieren und zu vertiefen sowie auf einfache Weise Wissenswertes zu ordnen und zu archivieren.
Aus diesem Grund wollen wir auch unseren Dozierenden und Studierenden dieses Werkzeug nicht vorenthalten und bieten einen einfachen Zugang zur Nutzung eines hochschuleigenen Blogs an.

3. Benutzergruppe

Die Nutzung eines HSLU-Blogs beschränkt sich auf Angehörige der HSLU (nachstehend «Blogautor» genannt). Voraussetzung ist der Besitz einer persönlichen E-Mail Adresse, die auf  hslu.ch endet.
Passwörter und wichtige Blog-Informationen werden über diese E-Mail Adresse verschickt. Sollte die E-Mail Adresse nicht mehr gültig sein, sind auch die Funktionalitäten des Blogs eingeschränkt.
Pro Person darf mehr als ein Blog eröffnet werden.
Es ist nicht erlaubt, eine persönliche auf hslu.ch endende E-Mail-Adresse an eine Drittperson für das Eröffnen eines HSLU-Blogs weiterzugeben.
Nach dem Beenden eines Studiums oder eines Arbeitsverhältnisses an der Hochschule Luzern kann ein Blog solange weitergeführt werden, bis die Gültigkeit der persönlichen HSLU E-Mail Adresse erlischt. Für eine verlängerte Nutzung muss eine Genehmigung bei der Fachstelle eingeholt werden.

4. Pflichten der Nutzer

  • Die Identität des Blogautors muss in unmissverständliche Weise auf dem Blog erkennbar sein.
  • Der Blogautor ist für alle auf seinem Weblog veröffentlichten Inhalte selber verantwortlich.
  • HSLU-Blogs dürfen nicht für gesetzeswidrige Zwecke verwendet werden, zum Beispiel zur Verbreitung von rassistischen, sexistischen oder pornografischen Inhalten. Im Zweifelsfall behält sich die Fachstelle Neue Lernmedien das Recht vor, Blogs zu sperren bzw. zu löschen.
  • Dem Blogautor ist es nicht gestattet, personenbezogene oder vertrauliche Informationen Dritter zu veröffentlichen; dazu zählen zum Beispiel Kreditkartennummern, Sozialversicherungsnummern sowie Nummern von Führerscheinen und anderen Lizenzen. Das Veröffentlichen von Informationen wie Passwörtern, Benutzernamen, Telefonnummern, Adressen, E-Mail-Adressen und ähnlichen Informationen anderer Personen ist nur erlaubt, wenn diese Informationen im Internet bereits frei zugänglich sind.
  • Der Blogautor  ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten.
  • Das Copyright für veröffentlichte, vom Blogautor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Blogautor. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Blogautors nicht gestattet.
  • Die Nutzer dürfen keine Dateien zur Verfügung stellen, die einen Virus enthalten oder die Urheberrechte verletzen.
  • Nutzer von HSLU-Blogs sind angehalten, nicht mehr betriebene Blogs frei zu geben, das heisst zu löschen. Stellt die Fachstelle für Neue Lernmedien fest, dass ein HSLU-Blog nicht mehr genutzt wird, so behält sie sich das Recht vor, diesen aus Platzgründen zu löschen.

5. Haftungsbeschränkungen

Die Fachstelle Neue Lernmedien übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Blogs entstehen, insbesondere:

  • für Inhalte und Aktivitäten ihrer Nutzer;
  • für Schäden, die aus der Nutzung ihrer Blogs, Interessenten, Nutzern oder Dritten entstehen;
  • für die Gewährleistung der Funktionalität der Blogs sowie für die Richtigkeit, Geeignetheit, Zuverlässigkeit oder Genauigkeit der dort veröffentlichten Informationen;
  • für den Datenverlust von Nutzern oder für die unbefugte Kenntniserlangung persönlicher Nutzerdaten durch Dritte (z.B. durch Hacker);
  • für den Missbrauch von vom Nutzer veröffentlichten Angaben und Informationen;
  • für Funktionsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung oder sonstige Beeinträchtigungen. Das gilt auch dann, wenn der Betrieb eingestellt werden muss.

Jeder HSLU-Blog ist persönlich und stellt in keiner Weise die Meinung der Fachstelle dar. Anfragen betreffend Bloginhalte müssen direkt an den Verfasser gestellt werden.

6. Urheber und Kennzeichenrecht

 

Fachstelle Neue Lernmedien, September 2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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