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Einsatz von generativer KI (v.a. GPT) in der Lehre und in der Prüfungspraxis

Der Gebrauch von generativen KI im Unterricht soll sowohl gefördert als auch kritisch betrachtet werden; in Open-Book-Prüfungen jedoch ist der Einsatz schwierig zu unterbinden. ​Seit seiner Einführung im November 2022 wird ChatGPT von Studierenden und Dozierenden rege genutzt. Dies verlangt von der HSLU eine klare Linie im Umgang mit einer neuen, dynamischen und sich rasant weiterentwickelnden Technologie. Das ZLLF hat in seinem Positionspapier vom 11. Mai 2023 sowohl eine mögliche Haltung als auch den kritischen Umgang mit generativer KI in der Hochschullehre dargelegt. Die in diesem Dokument skizzierte Haltung wird von der HSLU W geteilt.  

Grundsätzlich empfehlen wir folgendes Vorgehen für den Einsatz von GPT im Herbstsemester:

  1. GPT soll – wo sinnvoll – in den Unterricht integriert und seine kritische Nutzung für akademische Zwecke mit den Studierenden trainiert und diskutiert werden.
  1. Bei Prüfungen soll folgendes beachtet werden:
    1. Für Module, die stark wissensbasiert sind und bei denen es darum geht, das Wissen der Studierenden zu testen, ist der Einsatz von GPT bei digitalen Prüfungen schwierig bis unmöglich zu unterbinden. Open-Book-Prüfungen mit digitalen Geräten sind für diese Art von Modulen daher nicht geeignet. Geeignete Prüfungsszenarien für solche Module sind stattdessen z.B. Pen & Paper- oder mündliche Prüfungen.
    1. Für Module, die primär anwendungsorientiert sind und/oder bei denen es darum geht, dass Studierende Zusammenhänge sehen, Praxisbezüge herstellen können usw., ist der Einsatz von GPT eher unbedenklich.
      Geeignete Prüfungsszenarien für solche Module sind z.B. Posterpräsentationen, Projektberichte, mündliche Verteidigung sowie Bachelor- und Masterarbeiten.

Die meisten Studiengänge und Fachgruppen haben ergänzend spezifische und detailliertere Regelungen für ihren Fachbereich bereits erarbeitet. Diese Innovationen sollen weiterhin unterstützt werden. Uns ist wichtig, dass die Entwicklung von und mit GPT den akademischen Standards einer Hochschule entsprechen und gleichzeitig die Qualität unserer Prüfungspraxis nicht beeinträchtigen.

Die aktuellen Leitfäden zum Zitieren enthalten noch keine Vorschriften zum Zitieren generativer KI: https://blog.hslu.ch/ikwerkzeugkasten/richtig-zitieren/. Wenn Sie aber (mit guter Begründung) bspw. ChatGPT zitieren wollen, können Sie das analog zur Ausgabe eines Programmes/Algorithmus unter Angaben des Urhebers, des Veröffentlichungsjahres und der Programm-/Algorithmusversion machen (siehe: https://apastyle.apa.org/blog/how-to-cite-chatgpt).