Hochschullehre beinhaltet neben der Planung, Durchführung und Evaluation von Lehrveranstaltungen auch die Begleitung der Studierenden bzw. Weiterbildungsteilnehmenden in ihrem Lernprozess sowie die Konzeption, Durchführung und Bewertung von Leitungsnachweisen. Mit dem studierendenzentrierten Ansatz rückt die Heterogenität der Studierenden ins Zentrum der Hochschullehre und die didaktischen Überlegungen der Lehrenden.
Um diesem Anspruch auch im Sinne einer inklusiven Didaktik gerecht zu werden, eigenen sich insbesondere offene, flexible und kooperative Lehr- und Lernsettings, grosse Methodenvielfalt, Möglichkeiten zur Kooperation und Partizipation sowie jede Form des individualisierten Lernens durch individuelle Zugänge, Aufgabenstellungen und Selbstgestaltungsmöglichkeiten. Ebenso braucht es eine Vielfalt an Prüfungsformaten und Leistungsnachweisen sowie die Sicherstellung einer barrierefreien Nutzung digitaler Hilfsmittel und technischen Möglichkeiten.
Studierende mit Beeinträchtigungen benötigen Unterstützungsangebote, welche ihre entsprechenden Bedürfnisse berücksichtigen. Dazu gehören nicht nur barrierefreie Zugänge, sondern z.B. auch entsprechend gestaltete PDF-Dateien.
Die Merkblätter für Hochschullehrende von swissuniability sensibilisieren für das Thema und geben für verschiedene Beeinträchtigungen Empfehlungen als Orientierung für Lehrende ab:
- Studieren mit AD(H)S
- Studieren mit Autismus-Spektrums-Störung
- Studieren mit Hörbehinderung
- Studieren mit Lese-Rechtschreibschwäche
- Studieren mit Mobilitätsbehinderung
- Studieren mit psychischen Behinderungen
- Studieren mit Sehbehinderung
Ein Nachteilsausgleich soll mit einer verhältnismässigen Anpassung der Studien- und Prüfungsbedingungen die Nachteil der betroffenen Studierenden ausgleichen und dadurch Chancengleichheit ermöglichen. Nachteilsausgleiche können je nach Beeinträchtigung sehr unterschiedlich umgesetzt werden. Auch hierzu gibt swissuniability allgemeine Informationen zum Thema Nachteilsausgleich.