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Streamen und Aufnehmen von Unterricht

Merkblatt für Dozierende

Worum geht es in diesem Merkblatt?
In diesem Merkblatt werden wichtige Hinweise zu Urheber- und Persönlichkeitsrechten im Zusammenhang mit streamen und aufnehmen von Unterricht sowie dem Teilen der entsprechenden Dateien gegeben.

Streamen

Wird Ihr Unterricht live gestreamt, gilt wie bisher der Hinweis:
«Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie das Recht am eigenen Bild gelten auch online. Schriftliche Materialien, Videos und andere Unterrichtsmaterialien, die auf ILIAS gestellt und in Web-Meetings gezeigt werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Web-Meetings dürfen nicht ohne das vorgängige und ausdrückliche Einverständnis aller Beteiligten aufgezeichnet werden».

Weisen Sie bitte zu Beginn die Studierenden bzw. Weiterbildungsteilnehmenden jeweils darauf hin.

 

Aufnehmen

Das Aufnehmen von Unterrichtseinheiten mit dem Ziel, diese Aufnahmen als Videos zu späterer Ansicht zur Verfügung zu stellen, hat einige komplexere Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt: 

Die Rechte an den Unterrichtsaufzeichnungen gehören Ihnen (bzw. den aufgezeichneten Referierenden), sofern die Hochschule Luzern ihre Rechte daran nicht geltend macht.

Sie entscheiden, wie die Studierenden bzw. Weiterbildungsteilnehmenden die Aufnahmen nutzen dürfen (z.B. nur für den persönlichen Gebrauch und keine Weiterverbreitung ohne Ihr Einverständnis, weder ganz noch teilweise).

Wenn Sie in Ihren Unterrichtseinheiten Werke anderer Urheber oder sensible Inhalte verwenden, machen Sie die Studierenden bzw. Weiterbildungsteilnehmenden explizit auf die Nutzungsbedingungen aufmerksam. Bei Aufzeichnungen, welche über ILIAS oder andere intern geschützte Lernplattformen abgerufen werden können, platzieren Sie am besten einen Hinweis im zugehörigen ILIAS-Objekt oder machen Sie einen Vermerk auf der ersten PPT-Folie «Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie das Recht am eigenen Bild gelten auch online. Die zur Verfügung gestellten Unterrichtsaufzeichnungen dürfen nur für den eigenen Lernzweck verwendet und ohne Einverständnis der dozierenden Person nicht an Dritte weitergegeben oder publiziert werden».
Ist urheberrechtliches Material enthalten und die Verwendung und ausserhalb der Moduleinheit keine Weiterverbreitung zulässig, gilt die Nutzung von Portalen und Tools mit Serverstandorten in der Schweiz (dies ist bei Ilias und Switch der Fall).

Falls Sie fremde urheberrechtlich geschützte Werke in Ihren Unterrichtseinheiten verwenden, sind Sie selber für die Einholung der Rechte verantwortlich. Ansprüche Dritter wegen Verletzung der Schutzrechte sind durch die Verursacher zu tragen.

Seien Sie sich bewusst, dass es keinen absoluten Schutz vor unbefugter Weiterverbreitung der Aufzeichnungen gibt.

-> Für Fragen zum Urheberecht können Sie sich an den Rechtsdienst (email hidden; JavaScript is required) wenden.

 

Hinweise an Studierende bzw. Weiterbildungsteilnehmenden geben

Weisen Sie die Studierenden bzw. Weiterbildungsteilnehmenden zu Beginn des Semesters bzw. der Weiterbildung darauf hin, dass die Veranstaltung(en) aufgezeichnet werden (oder welche der Veranstaltungen aufgezeichnet werden, falls dies nur teilweise geschieht) und wo die Aufzeichnungen abgerufen werden können.

Wird die Unterrichtseinheit vor Ort mit Kamera aufgenommen und sind dabei neben der dozierenden Person auch anwesende Studierende oder Weiterbildungsteilnehmende in den Aufzeichnungen im Bild erkennbar, müssen Sie diese vor Beginn auf die Aufnahme und den Speicherort (z.B. Ilias) darauf hinweisen und zudem auf Wunsch die Möglichkeit geben, sich umzusetzen, so dass sie von der Kamera nicht erfasst werden.

Falls in Ihrer Vorlesung Gastdozierende involviert sind: Informieren Sie diese über die Aufzeichnung (inkl. Verwendung des Mikrofons/Kamera) und holen Sie frühzeitig das schriftliche Einverständnis zur Aufzeichnung ein. Die Dauer der Archivierung / Abrufbarkeit des Videos sollte ebenfalls festgelegt werden.

-> Für Fragen zum Datenschutz können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten Ruben Antenen (email hidden; JavaScript is required) wenden.

Wir empfehlen Ihnen, die Studierenden bzw. Weiterbildungsteilnehmenden zu Beginn der ersten Veranstaltung ausserdem explizit auf folgenden Punkt hinzuweisen:

Bei inhaltlichen Widersprüchen haben Skripte oder anderes als prüfungsrelevant deklariertes Material Vorrang vor den Aufzeichnungen. Bei Unklarheiten sind umgehend die Dozentin/der Dozent zu kontaktieren. (Anmerkung: Dies ist lediglich eine Empfehlung. Wenn Sie eine andere Handhabung oder Regelung wünschen, informieren Sie die Studierenden entsprechend.)

Weitere Infos

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