Berufsbegleitend

Die Praxisausbildung startet im 3. Semester des Studiums. Es werden total 48 ECTS generiert.

Der berufsbegleitende Studienmodus soll das Studium für Mitarbeitende in Ausbildung parallel zu ihrer Tätigkeit im Praxisfeld ermöglichen. Dadurch wird namentlich der Transfer zwischen Theorie und Praxis verstärkt. Sie dauert im berufsbegleiten den Studium vier Semester mit einem Anstellungsgrad von 40 – 60%, und es werden 48 ECTS generiert, was einem Arbeitseinsatz von mindestens 1440 Stunden entspricht. Es wir dabei kein Praxisprojekt mehr umgesetzt.

Die Wegleitung Praxisausbildung NKI gilt als Reglement zum Modul.

Qualifizierung der angeleiteten Praxisausbildung
Die angeleitete Praxisausbildung ist qualifizierend und promotionsrelevant. Zum Bestehen der angeleiteten Praxisausbildung müssen zum einen die formative Leistungsnachweise der Praxisbesuche, Online-Besprechung und Besuch der Supervision nachgewiesen werden. Zum anderen muss der summative Leistungsnachweis bestanden werden. Dieser wird durch der:die Praxisausbildner:in anhand des Beurteilungsrasters bewertet. Die Beurteilungsdokumente sind hier.

Supervision
Die Ausbildungssupervision ist ein weiteres, den Lernprozess unterstützendes, Begleitsetting in der Praxisausbildung. Gemeinsam mit Mitstudierenden werden in Gruppen mit vier bis acht Studierenden, Praxissituationen reflektiert und anhand von fachlichen und berufsethischen Standards das eigene Berufshandeln relationiert. Den Studierenden gelingt die Entwicklung eines professionellen Habitus durch die Gewinnung von Handlungssicherheit in komplexen und herausfordernden beruflichen Alltagssituationen (Habitusbildung). Die persönlichen, biografischen Handlungsund Bewältigungsmuster sind integraler Bestandteil von Reflexion in der Ausbildungssupervision. Ausgebildete und anerkannte Supervisor:innen begleiten und unterstützen die Studierenden in diesem Prozess. Die Ausbildungssupervision ist ein verpflichtendes Element der Praxisausbildung und wird von allen Studierenden absolviert.

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