22. Juni 2015

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Kulturerbe pflegen und erhalten

Der objektive Wert einer Immobilie lässt sich rechnerisch nicht immer beziffern, insbesondere bei Liebhaberobjekten gehen die Wertvorstellungen massiv auseinander. Ebenso geschieht dies bei denkmalgeschützten Liegenschaften.

Denkmalgedenkmalgeschuetzte-immobilienschützte Bauten dienen dem Erhalt des kollektiven Gedächtnisses der Gesellschaft und sind deswegen schützenswert. Um jedoch denkmalgeschützte Liegenschaften auch langfristig erhalten zu können, müssen von Zeit zu Zeit Renovationen und Erneuerungen vorgenommen werden.

Da eine entsprechende Sanierung mit erhöhten Auflagen und Sorgfaltspflichten einhergeht, entstehen für den Eigentümer auch höhere Kosten. Um dieses Ungleichgewicht etwas abzufedern gewähren beispielsweise die Stadt und der Kanton Zürich finanzielle Unterstützung bei einer Sanierung eines unter Schutz gestellten Gebäudes.

Lesen Sie den gesamten Artikel aus dem NZZ Domizil unter diesem Link.

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