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Im Mietvertrag der Wohnungen wird einen maximalen 2000 Watt Energieverbrauch pro Person vorgeschrieben. Dieser wird als Kunst am Bau an der Fassade festgehalten.
Im Mietvertrag der Wohnungen wird einen maximalen 2000 Watt Energieverbrauch pro Person vorgeschrieben. Dieser wird als Kunst am Bau an der Fassade festgehalten.