8. Mai 2020
Good News für Luzerner Start-ups! Der Kanton Luzern wird Start-ups zusätzlich zum Support des Bundes mit Bürgschaften in der Höhe von CHF 2 Mio. unterstützen. Anträge können bis am 31. August 2020 eingereicht werden.
Am 22. April 2020 hat der Bund seine Unterstützungsmassnahmen für Start-ups in der Coronakrise lanciert. Im Zentrum stehen Überbrückungskredite, die von Bund und Kantonen verbürgt werden. Basierend auf der vom Bund gesprochenen Lösung hat die Luzerner Regierung ihren Beschluss bestätigt, insgesamt Kredite im Umfang von maximal CHF 2 Mio. abzusichern. Zusammen mit den Bürgschaften des Bundes können somit Kredite von rund CHF 6 Mio. verbürgt werden. Pro Start-up bürgt der Kanton für einen Kredit in der Höhe von maximal CHF 200’000.
Für den Luzerner Start-up Supports müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Keine Ansprüche haben Firmen, die in Konkurs- oder Nachlassverfahren stehen oder in Liquidation sind, die von finanzstarken Eignern getragen werden oder die ein herkömmliches Geschäftsmodell haben.
Der Vergabeprozess ist etwas anders gestaltet als beim normalen Verfahren für KMU-Bürgschaften:
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