8. Februar 2018

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25. Zentralschweizer Neuunternehmer-Preis

Innovative Jungunternehmen sind die Zukunft unserer Wirtschaft. Um deren Risikobereitschaft und Engagement anzuerkennen, verleiht der Gewerbe-Treuhand dieses Jahr zum 25. Mal den mit CHF 10 000.– dotierten Zentralschweizer  Neuunternehmerpreis.

Teilnahmebedingungen

Unternehmen aller Branchen und Grössen mit Sitz in der Zentralschweiz, die seit mindestens 12 Monaten bestehen und nicht älter als 5 Jahre sind (Stichtag: 31.5.2018), können sich für diesen Preis bewerben.

Erforderliche Unterlagen
– Firmenbeschrieb
– Kurzbeschrieb der Unternehmensidee oder Businessplan
– Handelsregisterauszug (sofern vorhanden)
– Jahresrechnung(en) und Budget

Genaue Infos und das Anmeldeformular findet ihr hier!

Nomination/Bewertungs-Kriterien

Aus den Bewerbungen nominiert die unabhängige Jury bis zu sechs Unternehmen. Aufgrund der Unterlagen beurteilt sie den Marktauftritt, die aktuelle wirtschaftliche Situation und das Entwicklungspotential.

In der Endausscheidung werden die nominierten Unternehmerinnen und Unternehmer zu einem Gespräch mit der Jury eingeladen. Aufgrund der Unterlagen und des Gesprächs
bewertet die Jury
– das Persönlichkeitsprofil
– die Umsetzung der Geschäftsidee
– die Unternehmensstrategie
– die Kreativität des Marktauftrittes
– die bisherige Geschäftsentwicklung und die Zukunftsperspektiven

Alle nominierten Unternehmen können sich und ihre Leistungen an der öffentlichen Preisverleihung am 11. September 2018 präsentieren. Damit erhalten sie Gelegenheit, neue Kontakte zu
Wirtschafts- und Medienvertretern sowie der Öffentlichkeit, potentiellen Kunden und Politikern zu knüpfen.

Anmeldeschluss ist der 31. Mai 2018.

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