Praxisorganisationen

Praxisorganisationen leisten einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung zukünftiger Fachpersonen der Sozialen Arbeit, indem sie Praxisausbildungsplätze zur Verfügung stellen und Studierende in ihrem Lernprozess begleiten.

Die Praxisausbildung ist ein zentraler Bestandteil des Bachelor-Studiums der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit. Sie verbindet Theorie und Praxis und schafft einen Mehrwert für alle Beteiligten: Studierende sammeln wertvolle Praxiserfahrungen, während Praxisorganisationen von aktuellem Fachwissen und neuen Perspektiven profitieren.

Anerkennungsverfahren für Praxisorganisationen
Die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit anerkennt Praxisorganisationen, die in einem für die Sozialarbeit, Soziokultur oder Sozialpädagogik relevanten Tätigkeitsfeld tätig sind und den Studierenden geeignete Lernmöglichkeiten bieten. Weitere Kriterien für die Anerkennung als Ausbildungsplatz in der Praxis sind:
– ein bestehendes Ausbildungskonzept (Merkblatt Ausbildungskonzept)
– eine qualifizierte Fachperson Praxisausbildner:in, die für die Ausbildung zur Verfügung steht
– die Bereitschaft von Praxisorganisationen zur Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit, insbesondere bezüglich Organisation, Zielsetzung und Qualifizierung der  Praxisausbildung.

Für Fragen zum Anerkennungsverfahren wenden Sie sich bitte an die jeweilige Modulverantwortung Ihrer Vertiefungsrichtung:

– Sozialarbeit: Jehva Lutz
– Soziokultur: Isabelle Odermatt
– Sozialpädagogik: Miriam Chirilli

Praktikumsstellen ausschreiben 
Sie haben die Möglichkeit, Praktikumsstellen über unseren Stellenmarkt auszuschreiben. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Für Non-Profit-Organisationen sowie öffentliche Organisationen ist die Nutzung des Stellenmarkts kostenlos. Darüber hinaus können Sie über das hochschulübergreifende Stellenportal auch Stellen für Hochschulabsolvent:innen und Fachpersonen ausschreiben.

Lohnempfehlung für Praktikant:innen
Die Hochschule empfiehlt als Richtlinie die Entlohnung gemäss der Besoldungstabelle für Praktikantinnen/Praktikanten des Kantons Luzern.

Praxisausbildner:innen
Praxisausbildner:innen sind Fachpersonen aus dem gewählten Fachbereich (Sozialarbeit, Soziokultur oder Sozialpädagogik). Sie arbeiten in der Regel in der Praxisorganisation und übernehmen für die Dauer des Praktikums oder der angeleiteten Praxisausbildung zusätzlich eine Ausbildungs- und Beurteilungsfunktion.
Praxisausbildner:innen verfügen über folgende Qualifikationen:

– Diplom einer Ausbildung in Sozialer Arbeit auf Tertiärstufe (Höhere Fachschule oder Fachhochschule)
– Mindestens zwei Jahre Berufspraxis im entsprechenden Berufsfeld nach der Diplomierung
– Anstellung von mindestens 50 Prozent
– Methodisch-didaktische Zusatzqualifikation als Praxisausbildner:in

Fachkurs Praxisausbildung
Das Fachhochschulprofil der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren sieht vor, dass Praxisausbildende sich aufgrund einer entsprechenden methodisch-didaktischen Weiterbildung für ihre Aufgabe legitimieren müssen. Die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit versteht das gemeinsame Ausbilden von angehenden Berufsleuten als integralen Bestandteil der Zusammenarbeit mit der Praxis. Deshalb bietet sie den Fachkurs Praxisausbildung an. Für Praxisausbildende, die eine:n Studierende:n der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit anleiten, ist der Besuch des Kurses kostenlos. Auskünfte zum Fachkurs Praxisausbildung geben Ihnen gerne Julia Arnold und Daniel Krucher (Verantwortlicher Fachkurs Praxisausbildung).

Registrierung als Praxisausbildner:in an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit (Verlinkung)
Falls Sie bereits einen Nachweis als Praxisausbildner:in auf HF oder FH Stufe haben, bitten wir Sie das Datenerhebungsblatt für Praixsausbildner:innen an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit auszufüllen und mit Ihrem Abschluss als Fachperson in der Sozialen Arbeit sowie den Nachweis als Praxisausbildner:in an Julia Arnold (julia.arnold@hslu.ch) per E-Mail zuzustellen.

Äquivalenzanerkennung als Praxisausbildner:in
Sie können einen Antrag für eine Äquivalenz-Anerkennung als Praxisausbildner:in stellen, sofern Sie eine analoge Weiterbildung vorweisen können. Reichen Sie folgende Unterlagen (Lebenslauf mit allen Diplomen, Zeugnissen, Zertifikate und Kursbestätigungen) an Julia Arnold (julia.arnold@hslu.ch) per E-Mail ein.

Externe Praxisausbildner:in
Wenn in der Praxisorganisation keine Fachperson zur Verfügung steht im Hinblick auf die Praxisausbildung, welche die Anerkennungskriterien erfüllt, oder wenn bei interner Besetzung grössere Rollenkonflikte zu erwarten sind, ist für die Funktion als Praxisausbildner:in eine externe Fachperson zu bestimmen. Gerne können wir Sie hierzu beraten.

Aufgaben und Unterlagen zur Praxisausbildung
Alle Informationen zur Durchführung der Praxisausbildung finden Sie in der Rubrik Praxismodule. Je nach Zeitmodell wählen Sie den Bereich Praktikum (Vollzeit oder Teilzeit) oder Angeleitete Praxisausbildung (berufsbegleitendes Studium). Dort finden Sie die jeweiligen Modulreglemente, Leitfäden zur Qualifizierung sowie die Anmeldeunterlagen. Die Modulreglemente und Leitfäden enthalten die verbindlichen Rahmenbedingungen sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten.

Projekteingabe durch Praxisorganisationen
Praxisorganisationen können einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung zukünftiger Fachpersonen der Sozialen Arbeit leisten, indem sie ein Projekt aus ihrem Praxisalltag zur Bearbeitung durch Studierende einreichen oder Studierenden ermöglichen, ein selbst entwickeltes Projekt in ihrer Organisation umzusetzen.

– Formular Projekteingabe