Anmeldung und Einführung in das Modul angeleitete Praxisausbildung
Das Formular Anmeldeformular Ausbildungsplatz BB Hochschule Luzern – Soziale Arbeit reichen Sie bitte vollständig ausgefüllt bis spätestens 15.11. des Kalenderjahres, in dem Sie ihr Studium begonnen haben, bei Julia Arnold (julia.arnold@hslu.ch) ein. Eine Verlängerung der Anmeldefrist ist nicht möglich.
Zu Beginn der angeleiteten Praxisausbildung findet eine Einführungsveranstaltung (Kick-off) statt. Studierende und Praxisausbildende erhalten dabei wichtige Informationen zur angeleiteten Praxisausbildung und lernen ihre Mentor:innen kennen. Die Einladung zur Veranstaltung erfolgt rechtzeitig.
Suche nach einem Ausbildungsplatz
Liegt in der Verantwortung der Studierenden. Ausbildungsplätze können über gängige Stellenportale sowie über die Stellenplattform der Hochschule Luzern Careers Services gesucht werden.
Rahmenbedingungen
Die detaillierten Rahmenbedingungen und verbindlichen Vorgaben sind im Modulreglement festgehalten. Bitte lesen Sie dieses sorgfältig durch:
– Modulreglement angeleitete Praxisausbildung (100AB/200AB/250AB)
– Dauer und Umfang: Die angeleitete Praxisausbildung beginnt im zweiten Semester (Mitte Februar) und dauert bis und mit dem sechsten Semester (Ende August). Sie erstreckt sich somit über zweieinhalb Jahre beziehungsweise fünf Semester und umfasst 48 ECTS. Passerelle Studierende (Gemeindeanimation HF und Sozialpädagogik HF) durchlaufen eine Qualifikationsphase, die zwei Semester andauert und mit 24 ECTS gutgeschrieben wird. Der Start kann im Frühjahrs- wie Herbstsemester sein.
– Anstellung: Befristet während der Dauer der Praxisausbildung, in einer von der Hochschule anerkannten Organisation in der Schweiz.
– Pensum: Mindestens 40 bis maximal 60 Prozent.
– Begleitmodul: Der Besuch von mindestens zwei Modulen im Grundstudium sowie mindestens einem Modul im Hauptstudium ist obligatorisch.
Qualifizierung der angeleiteten Praxisausbildung
Die angeleitete Praxisausbildung ist ein promotionsrelevantes Modul und wird anhand verschiedener Leistungsnachweise qualifiziert. Im Leitfaden zur Qualifizierung der angeleiteten Praxisausbildung (Download Formular Praxislernziele) finden Sie alle Informationen zu den Lernkontrollen.
Während der angeleiteten Praxisausbildung finden zwei Qualifikationsphasen von jeweils rund 15 Monaten statt. Diese umfasst sowohl formative als auch summative Beurteilungen. Um das Modul erfolgreich abzuschliessen, müssen sämtliche Lernkontrollen erfüllt sowie die Beurteilung anhand des entsprechenden Beurteilungsrasters bestanden sein.
– Beurteilungsraster Sozialarbeit Qualiphase A / Qualiphase B
– Beurteilungsraster Soziokultur Qualiphase A / Qualiphase B
– Beurteilungsraster Sozialpädagogik Qualiphase A / Qualiphase B
Begleitung & Reflexion
Im Rahmen der angeleiteten Praxisausbildung begleiten verschiedene Personen den Lernprozess und und unterstützen bei der Reflexion der Praxiserfahrung.
– Praxisausbildende:
Die fachliche Ausbildung und Begleitung in der Praxisorganisation erfolgt durch anerkannte Praxisausbildende.
– Mentor:innen:
Vertreten die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit und begleiten die Praxisausbildung. Sie sind Ansprechpersonen für Studierende, Praxisausbildende und Praxisorganisationen bei Fragen oder Herausforderungen während der Praxisausbildung.
– Supervision:
Während der angeleiteten Praxisausbildung finden insgesamt 33 Stunden Supervision statt (eine Kick-off-Veranstaltung inklusive Kontraktsitzung und 12 Sitzungen à 2.5 Stunden). Passerelle Studierende absolvieren 27 Stunden Supervision (eine Kick-Off Veranstaltung inklusive Kontraktsitzung und 8 Sitzungen à 3 Stunden).
– Richtlinien für die Supervision
– Einverständniserklärung Supervision
– Rückmeldung zur Supervision
Die Ausbildungssupervision verbindet die an der Hochschule vermittelten Theorien und Methoden mit den Praxiserfahrungen der Studierenden. Sie unterstützt die Reflexion des beruflichen Handelns sowie die Bearbeitung von Fragestellungen aus der Praxis und ist ein fester Bestandteil der angeleiteten Praxisausbildung.
