Der Einfluss nächtlicher Beleuchtung auf die Umwelt

Die von Peter Stutz konzipierte Laborgasse am Technikum der Hochschule Luzern wird in der Nacht von Pollerleuchten und verschiedenen LED-Strahlern beleuchtet (Stutz, 1978). Die Pollerleuchten der Laborgasse haben am 21. Oktober 2021 um 19:30 Uhr einen Lux Wert von 16200. Es stellt sich jedoch die Frage, ob es wirklich nötig ist, dass die Pollerleuchten und Strahler der Gasse die ganze Nacht leuchten, obwohl am Campus offiziell kein Nachtbetrieb herrscht.

Lichtverschmutzung stellt uns nämlich heute vor die Problematik, dass einerseits die umliegende Natur darunter leidet und andererseits es schwierig ist den verbrauchten Stromkonsum zu rechtfertigen (Eisenbeis, 2013). Bezüglich Natur schrieb Goroncy (2018): «Licht im Kontext mit Lichtverschmutzung beinhaltet hierbei nicht nur den für den Menschen sichtbaren Bereich der elektromagnetische Strahlung zwischen 380 und 780 nm, sondern auch die angrenzend Bereiche, Infrarot (IV) und Ultraviolett (UV)» (S.6). Obwohl Menschen weder UV, noch IV Strahlung mit blossem Auge sehen können, befinden sich die genannten Wellenbereiche durchaus im Sehbereich von anderen Organsimen der Flora und Fauna und beeinflussen somit ebenso die Umwelt (Gornocy, 2018). Ausserdem schrieb Hölker et al. (2010): «So sind etwa 30% der Wirbeltiere und über 60% der Wirbellosen nachtaktiv» (S.13), was einen beträchtlichen Teil unserer tierischen Umwelt darstellt. Deshalb verpflichtete sich die Schweiz nach den Abkommen 1992 in Rio und 2002 in Johannesburg die Artenvielfalt zu erhalten (Kobler, 2002). Diese Verpflichtung stellt unter anderem die Ausgangslage für den 5-Punkte Leitfaden zur Eindämmung der Lichtverschmutzung. Gemäss Kobler (2002) lautet der Leitfaden wie folgt: «1. Notwendigkeit (Grundlegendes Änderungsverhalten) 2. Abschirmung (räumlicher Aspekt) 3. Richtung (planerischer Aspekt) 4. Beleuchtungsstärke und Art (Anspruchshaltung) 5. Zeitliche Begrenzung (Zeitplanung)» (S. 27).

Laut dem Konzept der Zentralschweizer Umweltdirektionen (2005) erfüllen die Pollerleuchten die Bedingungen. Es gibt zwar noch Interpretationsspielraum bezüglich der Beleuchtungsstärke sowie deren zeitliche Begrenzung. Denn der Campus ist nachts nicht in Betrieb und hierbei könnte man über die Notwendigkeit diskutieren, dass sie die ganze Nacht leuchten. Eine sachliche und einfach zu erfüllende Lösung wäre es, den Lux Wert von 16200 zu halbieren und die Leuchten an einen Bewegungssensor anzuhängen.

Quellenverzeichnis

Stutz, P. (1978). Zentralschweizerisches Technikum Luzern: Architekt: Peter Stutz, Winterthur. Schweizer Bauzeitung, 96(6), 83-92.

Zentralschweizer Umweltdirektion. (2005). Vorgehen der Innerschweiz betreffend das Thema „Lichtimmissionen“ (Version 5.0a). ZUDK.

Eisenbeis, G. (2013). Lichtverschmutzung und die Folgen für nachtaktive Insekten. Schutz der Nacht–

Lichtverschmutzung, Biodiversität und Nachtlandschaft, 53.

Goronczy, E. E. (2018). Lichtverschmutzung in Metropolen: Analyse, Auswirkungen und

Lösungsansätze. Springer-Verlag

Hölker, F., Wolter, C., Perkin, E. K., & Tockner, K. (2010). Light pollution as a biodiversity

threat. Trends in ecology & evolution, 25(12), 681-682.

Kobler, R. L. (2002). Die Lichtverschmutzung in der Schweiz: mögliche Auswirkungen und praktische

Lösungsansätze (Doctoral dissertation, FHBB Fachhochschule beider Basel).

Schreiben Sie einen Kommentar