Arbeitsrecht in der Unternehmenspraxis: Dauerbrenner Spesen

Arbeitsrecht in der Unternehmenspraxis: Dauerbrenner Spesen
Welche Kosten bei Geschäftsessen können als Spesen abgerechnet werden?

Geschäftsfahrten mit dem Privatauto oder dem persönlichen Generalabonnement, Geräte,
Internet- und Telefonkosten im Homeoffice — Spesen sind ein arbeitsrechtlicher Dauerbrenner.
Welche Aufwendungen muss der Arbeitnehmer selbst tragen, was zahlt die Arbeitgeberin? Diese Fragen erläutert Isabelle Oehri, Rechtsanwältin und stellvertretende Leiterin des Kompetenzzentrums Management & Law, in einem neuen Artikel.

Im Beitrag «Spesen aus arbeitsrechtlicher Sicht», der in der April-Ausgabe des Magazins personalSCHWEIZ erschienen ist, erläutert Isabelle Oehri die Grundlagen des schweizerischen Obligationenrechts zum Thema Spesen und Auslagenersatz und geht auf dieser Basis auf spezifische Fragestellungen ein, die sich in der Unternehmenspraxis häufig stellen: Wie sind Geschäftsfahrten mit dem Privatauto oder Privatfahrten mit dem Geschäftsfahrzeug zu behandeln und was gilt bezüglich ÖV-Abonnements? Welche Kosten werden für das Homeoffice erstattet? Sind Pauschalspesen oder eine Entschädigung nach Aufwand vorzuziehen? Und was gilt es bei Geschäftskreditkarten zu beachten?

Entscheidend, so die Empfehlung der Arbeitsrechtsexpertin, sind klare Regelungen in einem sorgfältig ausgearbeiteten Spesenreglement. Zu den Fragen, die es darin in der Betriebspraxis zu adressieren gilt, enthält der Artikel eine nützliche Checkliste.

Lesen und downloaden Sie den ganzen Artikel «Spesen aus arbeitsrechtlicher Sicht» von Isabelle Oehri hier:

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