COVID-19 als «pièce de résistance» im Reiserecht

COVID-19 als «pièce de résistance» im Reiserecht

COVID-19 zeigt, wie schon der Vulkanausbruch in Island 2010, dass es sich aus Sicht der Reisenden in jedem Fall lohnt, wenn immer möglich eine Pauschalreise zu buchen.

Gerade weil der Gesetzgeber und auch die Branchenverbände in der Schweiz keinerlei Interesse zeigen, die neue europäische Reiserechtsrichtlinie von 2015 Chance für die Verbesserung des schweizerischen Pauschalreisegesetzes zu nutzen, liegt hier analog zum Umgang mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Chance für schweizerische Reiseveranstalter und Reisebüros darin, mit dem zusätzlichen Schutz der europäische Reiserechtsrichtlinie von 2015 durch freiwillige Übernahme der Definitionen und Regelungen (z.B. über die AGB) eine sehr konsumentenfreundliche Haltung einzunehmen und auch als Marketinginstrument anzupreisen. Nichts ist nämlich einfacher für die Reisenden aus der Schweiz, als die nächste Reise direkt bei einem Veranstalter oder Reisebüro in Deutschland zu buchen, abgesehen davon, dass neben dem umfassenden Konsumentenschutz dabei unter Umständen sogar noch ein gewisser Wechselkursvorteil resultiert.

Lesen Sie dazu den Artikel von Reto Ineichen, Dozent am Kompetenzzentrum Management & Law und Reiserechtsspezialist, in der SJZ Online vom 17. April 2020.

Zudem war Reto Ineichen am vergangenen Dienstagabend, 28. April 2020, im Kassensturz-Expertenchat und beantwortete Fragen rund ums Thema Reiserecht in Coronazeiten. Seine Antworten finden Sie hier.

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