Referenzauskünfte über Arbeitnehmer – ein datenschutzrechtliches Minenfeld?

Referenzauskünfte über Arbeitnehmer – ein datenschutzrechtliches Minenfeld?

Referenzauskünfte gelten unter Arbeitgebern als juristisches Minenfeld. Wann darf ich als Arbeitgeberin Auskunft erteilen? Muss der Arbeitnehmer ausdrücklich zustimmen? Was darf ich mitteilen und was nicht? Die wichtigsten Antworten finden Sie in einem neuen Artikel von Dr. Reto Fanger vom Kompetenzzentrum Management & Law.

Eine zentrale Rolle im Zusammenhang mit Referenzauskünften spielt der Datenschutz. In einem Artikel, der kürzlich in der November-Ausgabe des WEKA-Newsletter Datenschutz erschienen ist, beantwortet Dr. Reto Fanger, Dozent am Kompetenzzentrum Management & Law, datenschutzrechtliche Fragen rund um die Referenzerteilung. Und der Rechtsanwalt und Datenschutzexperte gibt Entwarnung: «Entgegen einer weitverbreiteten Meinung bringen Referenzanfragen den bisherigen Arbeitgeber selten in Schwierigkeiten, wenn die grundlegenden Voraussetzungen zur Rerferenzerteilung beachtet werden.»

Welche das sind, lesen Sie in Reto Fangers Beitrag «Referenzauskünfte im Bewerbungsverfahren als datenschutzrechtliche Falle?» im neuen WEKA-Newsletters Datenschutz. Dort finden Sie auch eine hilfreiche Checkliste, mit der Sie die zentralen Punkte aus Arbeitgebersicht abdecken.

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