Neues Verjährungsrecht tritt am 1. Januar 2020 in Kraft

Neues Verjährungsrecht tritt am 1. Januar 2020 in Kraft

Das schweizerische Verjährungsrecht wird grundlegend revidiert. Was sich im Einzelnen alles ändern wird, haben wir vor Kurzem bereits hier auf dem Blog für Sie zusammengefasst (Das neue Verjährungsrecht kommt – Referendumsfrist abgelaufen).

Nun steht auch das Inkrafttreten der neuen Regelungen fest: Wie der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen hat, gilt das neue Recht ab 1. Januar 2020.

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