Das Basler Modell

Der Regierungsrat hat die Ausrichtung von Taggeldern zur Existenzsicherung von Kulturschaffenden in der Höhe von gesamthaft maximal 6 Mio. Franken bewilligt. Das «Basler Modell» zur Unterstützung von Kulturschaffenden in der Coronakrise ist sowohl für die Antragstellenden als auch für die Verwaltung weniger aufwendig als die Bundesregelung. Es schliesst neben selbständigerwerbenden auch freischaffende Kulturschaffende mit häufig wechselnden Kurzzeitanstellungen mit ein, die bisher durch die Maschen der Hilfsmassnahmen fallen. Vorgesehen sind Taggelder für den Zeitraum November 2020 bis April 2021 vor, in dem die Kulturschaffenden aufgrund der behördlich verordneten Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus an der Berufsausübung gehindert sind. Weiter