29. Juni 2020

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Die Kreislaufwirtschaft soll in der Schweiz nun auch gesetzlich gefördert werden

Die Kreislaufwirtschaft soll in der Schweiz nun auch gesetzlich gefördert werden

Nachdem der Vorschlag des Bundesrates zur Grünen Wirtschaft 2015 im Parlament gescheitert ist, hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates nun einstimmig beschlossen, die Ausarbeitung eines Entwurfs im Rahmen der Kommissionsinitiative «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» zu genehmigen. Ziel der Initiative ist es, eine nachhaltige Verbesserung der Ressourceneffizienz zu erreichen, um die Umweltbelastung deutlich zu reduzieren.

Hinter der Idee der Kreislaufwirtschaft steckt die Vision einer abfallfreien Wirtschaft, bei der keine gesundheits- und umweltschädlichen Materialien verwendet und Rohstoffe dauerhaft einem Kreislauf zurückgeführt werden. Im Zuge des Bevölkerungswachstums und der damit verbundenen Urbanisierung werden schweizweit jedes Jahr bis zu 4’000 Gebäude abgerissen und zwischen 70 bis 80 Millionen Tonnen Baustoffe benötigt, wovon nur rund 10 Prozent mit aufbereiteten Recyclingbaustoffen abgedeckt wird. Auf der anderen Seite stellen die mineralischen Bauabfällen, mit ca. 10 Millionen Tonnen pro Jahr, den grössten Abfallstrom dar.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hat am 22./23. Juni 2020 unter dem Vorsitz von Ständerat Martin Schmid (RL/GR) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga in Bern getagt und befasste sich mit den folgenden Schwerpunkten:

1. Förderung grosser Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch im Rahmen der Revision des Energiegesetzes:

Die Kommission hat sich mit der parlamentarischen Initiative befasst, die eine Erhöhung der Investitionsbeiträge für große Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch fordert. Demnach sollen im Sinne einer effizienten Förderung die Investitionsbeiträge mittels Ausschreibungen vergeben werden. Mit 7 zu 6 Stimmen beschloss die Kommission, der parlamentarischen Initiative nicht zuzustimmen. Die Kommission ist sich bewusst, dass erneuerbare Energien generell gefördert werden müssen und anerkennt das grosse Potenzial der Photovoltaik. Sie erachtet es jedoch für sinnvoller, die Förderung der Photovoltaik im Gesamtkontext der geplanten und bevorstehenden Revision des Energiegesetzes zu diskutieren. Wie das Bundesamt für Energie bestätigt hat, dürfte die Vorlage im Frühjahr 2021 zur Prüfung vorliegen. Ein Teil der Kommission hätte es jedoch vorgezogen, die Rahmenbedingungen für grosse Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch im Voraus zu ändern, da diese bisher nicht genügend gefördert worden sind (UREK-S, 23.06.2020).

2. Förderung der Energieforschung:

Die Kommission befürwortet einstimmig das neue Energieforschungsprogramm SWEET (Swiss Energy Research for the Energy Transition), mit dem der Bundesrat die Energiestrategie 2050 vorantreiben will. Das neue Programm löst die Kompetenzzentren für Energieforschung SCCER ab, deren Finanzierung bis 2020 befristet ist. Somit wird die Fortsetzung der Energieforschung in der Schweiz sichergestellt. Zudem genehmigt die Kommission einstimmig die vom Nationalrat beschlossene Änderung der Kreditlaufzeit von 2020-2028. Das vorgesehene Budget von 136,4 Millionen Schweizer Franken bleibt unverändert. Der Ausbau der Forschungskapazitäten wird beschleunigt, und das Parlament kann nach acht Jahren erneut über die Finanzierung der Energieforschung entscheiden (UREK-S, 23.06.2020).

3. Differenzbereinigung zum CO2-Gesetz:

Die Kommission hat begonnen, die Differenzen in der Totalrevision des CO2-Gesetzes zu thematisieren. Über ihre Entscheide wird sie jedoch erst nach Abschluss der Beratungen im August informieren. Der Ständerat wird sich in der Herbstsession 2020 mit der Vorlage befassen (UREK-S, 23.06.2020).

4. Koordiniertes Verfahren beim Thema Pestizide:

Die Kommission hat die parlamentarische Initiative von Nationalrat Beat Jans beraten. Die Initiative fordert, dass der Einsatz von Pestiziden gemäß Gewässerschutzgesetz verboten werden soll, wenn sie die Wasserqualität stark beeinträchtigen. Die Kommission beschloss mit 9 zu 4 Stimmen, das Verfahren zu sistieren und den Entscheid über die parlamentarische Initiative der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates abzuwarten. Im vierten Quartal wird die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates erneut über die parlamentarische Initiative von Nationalrat Jans beraten und entscheiden (UREK-S, 23.06.2020).

Die Kreislaufwirtschaft als Grundprinzip für nachhaltiges Wirtschaften

Es ist zu beobachten, dass das Konzept der Kreislaufwirtschaft in der Bauwirtschaft in allen Lagern zunehmend breitere politische Unterstützung findet. Die nachhaltige Energieerzeugung und der damit verbundene CO2-Ausstoss werden derzeit besonders intensiv diskutiert. Die Plattform Madaster unterstützt bereits den zirkulären Einsatz von Produkten und Materialien in der gebauten Umwelt und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Auch die Schweizer Regierung ist bereits auf die Plattform aufmerksam geworden und prüft derzeit, wie solche Projekte weiter gefördert werden können. Dennoch müssen für die langfristige Aufrechterhaltung der Kreislaufwirtschaft weitere Massnahmen wie Qualitätszertifikate für recycelte Baumaterialien, Landnutzungs- und Wirtschaftssubventionen sowie veränderte Philosophien zu Wirtschaftswachstum und Umweltschutz eingeführt werden.

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