10. August 2015

Archiv

Der Steuervogt lauert bei der Veräusserung von Anteilen an Immobiliengesellschaften

Haus-GeldIm Gegensatz zum Direktbesitz von Liegenschaften haben Immobiliengesellschaften einige Vorteile. Diese reichen von der Trennung diverser operativer Risiken vom privaten Haftungssubstrat bis zu steuerlichen Vorteilen während der Haltedauer der Beteiligung; u.a. steuerprivilegierte Thesaurierung sowie Ausschüttung von Gewinnen. Jedoch ist beim Verkauf von Beteiligungen an Immobilien- gesellschaften höchste Vorsicht geboten. Je nach Konstellation der Transaktion besteht die Gefahr, dass ein Share Deal mittels Grundstückgewinnsteuer belastet wird und nicht gemäss Art. 7 Abs. 1 StHG steuerbefreit bleibt.

Sobald aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten eine reine „Immobiliengesellschaft“ vorliegt und durch den Share Deal ein Mehrheitsanteil am Kapital (oder die Stimmenmehrheit) auf die Käuferschaft übergeht, sieht das Bundesgesetz (StHG) die Belastung des Verkaufes mittels Grundstückgewinnsteuer vor. Diese sogenannte „wirtschaftliche Handänderung“ als entscheidendes Tatbestandsmerk- mal umschreibt den indirekten Übergang der Verfügungsgewalt über ein Grundstück an der Immobi- liengesellschaft, die wirtschaftlich wie eine Grundstücksveräusserung wirkt.

Konsequenterweise belastet der Fiskus den Share Deal an Immobiliengesellschaften, welcher als „wirtschaftliche Handänderung“ klassifiziert, mittels Grundstückgewinnsteuer. Im Vergleich zum Asset Deal gestalten sich die Berechnung des Grundstückgewinnes (Steuerobjekt) und der Haltedauer als sehr aufwendig. Je nach kantonaler Steuergesetzgebung wird auf Basis dieser Transaktionen zusätzlich die Handänderungssteuer erhoben. Die steuerlichen Stolpersteine lauern mehrfach, weshalb jeweils eine detaillierte Planung und Beurteilung der Share Deal-Konstellationen angezeigt ist.

Lesen Sie den ganzen Bericht von Simon Meier im Immobilia hier.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

Entdecken Sie die Welt des Immobilienmanagements und erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den MAS Immobilienmanagement und andere Angebote zum Thema Immobilien. Gerne beantworten Ihnen Prof. Dr. Markus Schmidiger oder Prof. Dr. John Davidson vom IFZ Ihre Fragen.

Kommentare

0 Kommentare

Kommentar verfassen

Danke für Ihren Kommentar, wir prüfen dies gerne.