
Grundsätzlich braucht es für die Vorführung von Filmen eine Bewilligung des Rechteinhabenden, unabhängig davon, ob dafür Eintritt verlangt wird oder nicht. Für die Lehre und den Unterricht macht das Schweizerische Urheberrecht eine Ausnahme: hier dürfen Filme ohne Bewilligung im Rahmen eines Moduls vorgeführt werden.…