24. Januar 2017

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Wohneigentum in der Schweiz

Prof. Dr. Gabrielle Wanzenried, Prof. Dr. Yvonne Seiler Zimmermann: Hohe Akzeptanz für Wohneigentum auf Zeit

Prof. Dr. Gabrielle Wanzenried, Prof. Dr. Yvonne Seiler Zimmermann: Hohe Akzeptanz für Wohneigentum auf Zeit

Von Prof. Dr. Gabrielle Wanzenried und Prof. Dr. Yvonne Seiler Zimmermann, Dozentinnen im Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

Beim Wohneigentum auf Zeit ist das Eigentum auf eine festgelegte Zeitperiode beschränkt. Hat dieses Modell Zukunft in der Schweiz? Die Hochschule Luzern führte im November und Dezember 2016 eine breit angelegte Umfrage durch.

Wohneigentum auf Zeit ist eine neue Eigentumsform: Wie der Name es sagt, ist das Eigentum beschränkt auf eine im Voraus festgelegte Zeitperiode (z.B. 30 Jahre). Das Wohneigentum wird wie beim traditionellen Eigentum im Grundbuch eingetragen. Der Erwerber hat während der festgelegten Zeitperiode somit das umfassende Eigentumsrecht. Nach Ablauf geht das Wohnobjekt jedoch wieder in das Eigentum der Investorin zurück.

Forschungsprojekt lanciert, um Modell zu entwickeln

Wohneigentum auf Zeit wird in der Schweiz und im Ausland aber noch nicht praktiziert – mit Ausnahme in einer Liegenschaft im Kanton Bern. Deshalb führte das Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern – Wirtschaft zusammen mit Praxispartnern ein Forschungsprojekt durch, das von der Kommission für Technologie und Innovation KTI des Bundes unterstützt wurde. Untersucht wurde zum einen, wie hoch die Akzeptanz dieser Eigentumsform auf dem Markt ist. Zum anderen soll das Modell für Wohneigentum auf Zeit bis zur Marktreife weiterentwickelt werden.

Erste Auswertungen der im Rahmen des KTI Projektes «Wohneigentum auf Zeit» durchgeführten Marktpotenzialabschätzung weisen darauf hin, dass Wohneigentum auf Zeit als neue Eigentumsform auf eine relativ hohe Marktakzeptanz stossen könnte. Die detaillierten Auswertungen der Umfrage werden ab Mitte Februar 2017 im Rahmen einer Studie publiziert.

Mehr Informationen finden Sie im Artikel der Neuen Zürcher Zeitung vom 21. Januar 2017: Akzeptanz für Eigentum auf Zeit

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