26. April 2016

Allgemeines,

Corporate Finance,

IFZ in den Medien

Prof. Dr. Marco Passardi, Christian Bitterli: Erster Abschluss nach neuem Rechnungslegungsrecht – eine fallstudienorientierte Darstellung

Prof. Dr. Marco Passardi, Christian Bitterli: Erster Abschluss nach neuem Rechnungslegungsrecht – eine fallstudienorientierte Darstellung

Von Prof. Dr. Marco Passardi, Dozent und Projektleiter und Christian Bitterli, Dozent und Projektleiter im Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

Mit dem revidierten Buchführungs- und Rechnungslegungsrecht (Art. 957ff.OR) hat die Schweiz den Bereich des Rechnungslegungswesens im Wesentlichen nur dort der Selbstregulierung überlassen, wo ein zusätzlicher Abschluss bzw. eine Konzernrechnung nach anerkanntem Standard zu erstellen ist. Die beiden Autoren, Prof. Dr. Marco Passardi und Christian Bitterli stellen in ihrer Fallstudie «Manella» die zentralen Auslegungs- und Umsetzungsfragen des revidierten Buchführungs- und Rechnungslegungsrechts dar.

Den ausführlichen Bericht in der Fachzeitschrift «TREX» – Der Treuhandexperte 2/2016 finden Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze:
Seit dem 1.1.2015 muss das revidierte Buchführungs- und Rechnungslegungsrecht umgesetzt werden. Eine freiwillige frühere Anwendung war möglich. Mit Ablauf des Jahres 2015 erstellen spätestens alle Unternehmen, Treuhänder, Revisoren und Fachpersonen aus dem Finanz- und Rechnungswesen den Abschluss nach den neuen gesetzlichen Vorschriften. Mit der Fallstudie «Manella» werden anhand des fiktiven Unternehmens «Manella AG» zentrale Auslegungs- und Umsetzungsfragen thematisiert. Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei die aufgrund des Massgeblichkeitsprinzips häufig zentrale steuerrechtliche Würdigung des neuen Rechnungslegungsrechts ein.

Seminare zum Thema «Neues Rechnungslegungsrecht»:
Das neue Rechnungslegungsrecht für Steuerfachleute – Durchführung: 22. Juni und 8. September 2016 – mehr Informationen finden Sie unter hslu.ch/ifz-seminare.

Kommentare

0 Kommentare

Kommentar verfassen

Danke für Ihren Kommentar, wir prüfen dies gerne.