2. August 2012

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Schlägt St. Gallen die Bresche für einen neuen Kantonalbanken-Trend?

von Daniel Piazza
Projektleiter am Institut für Finanzdienstleistungen

Die St.Galler Regierung will ihren gesetzlichenMindestanteil an der Kantonalbank von 51 auf 34 Prozent senken. Ihren tatsächlichen Anteil an der Bank – aktuell 54,83 Prozent – will sie nach der Gesetzesänderung schrittweise senken. Zudem soll die heute unbegrenzte Staatsgarantie limitiert werden. Ein Blick auf die gesamte Schweiz zeigt:Dass die öffentliche Hand an einer Kantonalbank nur noch eine Minderheitsbeteiligung an Kapital und Stimmen hält, wäre eine Premiere.

Jedenfalls, wenn man Appenzell Ausserrhoden und Solothurn ausser Acht lässt, deren marode Kantonalbanken komplett privatisiert und an Grossbanken übertragen werden mussten. Bisher hat sich nur der Kanton Genf mit seinem Kapitalanteil unter die Schallgrenze von 50 Prozent gewagt. Doch sein Stimmrechtsanteil liegt dank Stimmrechtsaktien nach wie vor deutlich über 50 Prozent. Umgekehrt ist es im Kanton Zug. Dessen Aktienanteil liegt seit Jahrzehnten bei 50 Prozent, der Stimmrechtsanteil ist auf 20 Prozent beschränkt. Dennoch hat auch hier der Kanton das Sagen: Vier von sieben Verwaltungsräten wählt die Regierung, das Parlament bestätigt die Wahl. In St.Gallen ist der Kanton nur mit einer Person im Verwaltungsrat der Kantonalbank vertreten, aktuell mit dem Regierungspräsidenten und Finanzdirektor Martin Gehrer.

Interesse geweckt?
Lesen Sie weiter – eine Einschätzung und Analyse von Daniel Piazza über die Pläne der St. Galler Regierung zur Teilprivatisierung der Kantonalbanken – publiziert im St. Galler Tagblatt finden Sie hier. Lesen Sie weitere themenspezifische Beiträge in unserem IFZ Retailbanking Blog

Kantonalbanken Governance Report 2011

Ganz zentral ist die Bedeutung der Governance für die finanz- sowie leistungsbezogene Performance von Banken. Dies gilt ganz besonders für die Führung, Steuerung und Kontrolle der Kantonalbanken. Als Banken der Kantone sind sie ganz oder mehrheitlich Teil des kantonalen Volksvermögens und gehören damit den Kantonsbürgern.

In den letzten Jahren haben zahlreiche Kantonsregierungen die Marktverwerfungen an den internationalen Finanzmärkten sowie die Bankenkrise zum Anlass genommen, die Governance-Strukturen der Kantonalbanken – teilweise im Kontext eines umfassenden Beteiligungsmanagements – zu hinterfragen und gründlich zu diskutieren. In mehreren Kantonen wurden gewichtige Vorstösse in den Parlamenten sowie vereinzelt Initiativen zu Kantonalbank-Themen lanciert. Damit wurden politische Debatten beispielsweise rund um die Vergütungssysteme, die Staatsgarantie und deren risikogerechte Abgeltung, griffige Risiko- und Controlling-Systeme, Verwaltungsrats-Wahlgremien und entsprechende Anforderungsprofile oder über das zuständige Aufsichtsgremium beim Kanton initiiert.

Die vorliegende aktualisierte Neuauflage des Kantonalbank-Governance-Reports hat zum Ziel, mit Hilfe von je zwei Faktenblättern pro Kantonalbank Grundlagen für politische und betriebswirtschaftlich motivierte Diskussionen in den Kantonen zu liefern. Zudem soll die Transparenz bezüglich Kantonalbank-Governance erhöht werden. Damit können im föderalen Kontext der Kantone Vergleichsmöglichkeiten geschaffen werden, ohne Wertungen vorzunehmen.

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Kantonalbanken-Governance-Report 2011
Publikation IFZ, 2012
CHF 95.00 inkl. Porto und Versand

Bestellungen nimmt das Sekretariat unter Telefon 041 757 67 43 oder unter ifz@hslu.ch gerne entgegen.

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