Rechnungslegung

Umsetzung des Rechnungslegungsrecht – ein fallstudienorientierter Ansatz

Umsetzung des Rechnungslegungsrecht – ein fallstudienorientierter Ansatz

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von Prof. Dr. Marco Passardi und  Christian BitterliDozenten und Projektleiter am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

Mit der Inkraftsetzung des revidierten Buchführungs- und Rechnungslegungsrecht per 1.1.2013 trat eine umfassende Neu-Konzipierung von zum Teil noch aus den 1930er-Jahren stammenden Regeln in Kraft. Die Ende 2014/2015 ausgelaufenen zwei resp. drei  Jahre Übergangsfrist wurden von Theorie und Praxis intensiv dazu genutzt, sich optimal auf die neuen Herausforderungen vorzubereiten.

An einer zugleich korrekten und möglichst einheitlichen Umsetzung des Rechts sind verschiedene Stakeholder interessiert: Wirtschaftsprüfer, Treuhänder und Buchhalter, dann aber auch Steuerbehörden und Finanzintermediäre. Sie alle trachten danach, wenn auch nicht ganz aus denselben Motiven, eine gesetzeskonforme und sachgerechte Buchführung und Rechnungslegung zu gestalten. Während Kommentare und Auslegungshilfen sachverhaltsabbildende Fragen vorwiegend in Textform erläutern können, zeigt der im Treuhandexperten 2/2016 veröffentlichte Beitrag von Prof. Dr. Marco Passardi und Christian Bitterli auf, wie die Materie anwendungsorientiert vermittelt werden kann.

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