17. Mai 2021

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Die Geschichte der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität

Die Geschichte der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität

Von Dr. Thibaud Giddey

Bei den Strafverfolgungsbehörden der Schweiz sind sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene Abteilungen auf die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität spezialisiert. Welche Entwicklungen führten dazu, dass die Schweizer Justizbehörden diese Spezialabteilungen errichteten?

Während die Schweizer Justiz in der Mitte des 20. Jahrhunderts noch mangelhaft auf Fälle von Wirtschaftskriminalität vorbereitet war, hat sich die Handhabung der Ermittlung und Verfolgung solcher Fälle etwa zwischen 1970 und 1990 insbesondere in den Kantonen Zürich und Genf stark verändert.

Wirtschaftskriminalität in den 1950er-Jahren

Ende der 1950er Jahre wurde einem Zuger Untersuchungsrichter durch die eidgenössische Bankenkommission, der heutigen Finanzmarktaufsicht (FINMA), eine Strafanzeige gegen eine kleine Zuger Lokalbank, der Kredit- und Verwaltungsbank, überreicht. Schon nach kurzem geriet die Untersuchung ins Stocken. Einerseits lag dies darin begründet, dass die angeklagte Bank mittels wiederholter Verwaltungsgerichtsbeschwerde das Verfahren verzögerte. Andererseits fehlten dem zuständigen Untersuchungsrichter, dem heutigen Staatsanwalt, aber insbesondere die nötigen Fachkenntnisse, um den Fall zu beurteilen, da er «sich hauptsächlich mit Verkehrsdelikten befasste». Dies führte dazu, dass die Verjährungsfrist für Verstösse gegen das Bankengesetz im Zeitpunkt des Urteils bereits abgelaufen war. In der Folge wurden die Angeklagten freigelassen und die Banksparer hatten aufgrund der Liquidation der Bank die finanziellen Verluste zu tragen. Ein Beispiel, dass sinnbildlich für viele weitere Fälle ähnlicher Art genannt werden kann.

Die Entwicklungen in Zürich bis 1990

Zwischen 1975 und 1979 erfuhr die Organisation der Justiz im Kanton Zürich eine wesentliche Änderung. Auf allen drei Stufen wurde die Situation verbessert. Sowohl bei der Ermittlung als auch bei den Anklagebehörden und den Gerichten schuf der Kanton Zürich eine spezialisierte Einheit zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Bei der Kantonspolizei Zürich entstand die Spezialabteilung 1 für Betrug- und Wirtschaftsdelikte. Im Jahr 1976 wurde dann bei der Bezirksanwaltschaft Zürich die Wirtschaftsabteilung geschaffen, bevor im Jahr 1978 bei der ersten Strafkammer des Obergerichts Zürich die, zunächst inoffizielle, Strafkammer für Wirtschaftsdelikte, die sogenannte «Wirtschaftsstrafkammer», entstand. Die Polizisten, Staatsanwälte und Richter wurden zunehmend von Wirtschafts- und Buchhaltungsexperten unterstützt und auch die Gerichtsverfahren wurden angepasst, um die Prozesse gegen Wirtschaftskriminelle effektiver zu führen. Verantwortlich für die Entwicklungen im Kanton Zürich war unter anderem der zunehmende Druck der Bevölkerung. So gelang es dem Anzeigeblatt «Züri Leu» im Frühjahr 1976 genügend Unterschriften für eine kantonale Volksinitiative «für eine bessere Verfolgung der Wirtschaftskriminalität» zu sammeln. Im September 1977 genehmigten die Zürcherinnen und Zürcher an der Urne den Gegenentwurf des Regierungsrats.

Die Entwicklungen in Genf bis 1990

Im Kanton Genf fanden die wichtigsten Änderungen in der Gerichtsorganisation deutlich später sowie in mehreren Phasen statt. In den 1970er bis 1980er Jahren prägten vereinzelte Rufe aus dem Parlament sowie Verbesserungswünsche von überforderten Richtern das Geschehen. Konkrete Anpassungen erfolgten allerdings kaum. Der vom Volk neu gewählte Generalstaatsanwalt, der sogenannte «procureur général», schuf im Frühjahr 1990 die Voraussetzungen für einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität. Das verstärkte Team an Ermittlungsrichtern um Bernard Bertossa markierte eine Wende in der Kriminalpolitik der Genfer Justiz. In Einklang mit dem von ihm propagierten Wahlprogramm setzte Bertossa in der Folge ein strengeres Vorgehen gegen wirtschaftskriminelle Handlungen um. Zielstrebig verfolgte er den durch ihn verkörperten, starken politischen Willen, mehr strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten und damit die Zahl der Strafverfolgungen von Delikten aus dem Bereich Wirtschaftskriminalität zu erhöhen. In der Folge leistete die Genfer Justiz viel bereitwilliger internationale Rechtshilfe und es wurde die internationale, justizielle Zusammenarbeit aktiv gefördert.

Die Entwicklungen im Vergleich

Die Reorganisation der Strafverfolgungs- und Justizbehörden im Kanton Genf erfolgte im Vergleich zum Kanton Zürich später und kam langsam voran. Mit ihrem eisernen Willen, die wachsende internationale Finanzkriminalität einzudämmen, machten sie aber vieles wieder wett. Ermöglicht wurde dieses striktere Vorgehen in den späten 1970er Jahren aber auch durch die Entwicklungen auf gesetzlicher Eben. Die ersten Anti-Geldwäschereivorschriften traten Anfang der 1990er Jahre in Kraft und gaben der Justiz zusätzliche Kapazitäten zur Bekämpfung der Finanzkriminalität.

Sämtliche Veränderungen auf Seiten der Justizbehörden fanden vor dem Hintergrund der Entwicklungen auf dem Schweizer Finanzplatz statt. Im globalen Kontext des steigenden Offshore- Finanzplatzes waren die Schweizer Banken und Behörden bestrebt, ihren weltweiten Ruf zu wahren. Kriminelles oder betrügerisches Verhalten, das durch das für das Schweizer Bankwesen charakteristische Umfeld der Geheimhaltung begünstigt wurde, stellte ein ernsthaftes Reputationsrisiko dar. Die unter dem Schlagwort «Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität» formulierten Verwaltungsreformen im Justizwesen trugen zu diesen Bemühungen bei.

Dieser Blogbeitrag ist eine Zusammenfassung eines wissenschaftlichen Artikels, der im Dezember 2020 in der Zeitschrift «Business History» erschienen ist.

Der nächste Beitrag auf dem Blog Economic Crime erscheint  am 31. Mai 2021.

Autor: Dr. Thibaud Giddey

Dr. Thibaud Giddey ist Historiker und lehrt derzeit an der Universität Lausanne und der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL). Seine Forschungsinteressen umfassen die Geschichte der Finanzaufsicht und -regulierung, die Geschichte der Wirtschaftskriminalität, Finanzskandale und die Entwicklung der europäischen Integration.

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