2. November 2020

Geldwäsche,

Wirtschaftskriminalistik

Die Schweiz ist kein Paradies für Corona-Kreditbetrüger

Die Schweiz ist kein Paradies für Corona-Kreditbetrüger

Von Stefan Kühn

Wirtschaftskriminelle versuchen weltweit, das Coronavirus für sich zu nutzen. Gross waren die Befürchtungen, dass Betrüger dank dem unbürokratischen Kreditvergabe-Prozess Hochkonjunktur feiern. Jetzt zeigen erste Indizien: Der Missbrauch hält sich zumindest in der Schweiz im Rahmen.

Als der Bundesrat am 25. März die Notverordnung zur Gewährung von Krediten für KMU verabschiedet hat, stand die rasche und unbürokratische Hilfestellung im Vordergrund. Dass die Möglichkeit, sozusagen «auf Knopfdruck» bis zu 500’000 Schweizer Franken zu erhalten, Betrüger auf den Plan ruft, war abzusehen. Ende Mai wurde der bisher grösste Betrugsfall publik. Im Kanton Waadt sollen mehrere Firmeninhaber falsche Angaben zu den Umsätzen ihrer Unternehmen gemacht haben, um sich Kredite zu erschleichen. Von diesem Geld seien rund 1,5 Millionen Schweizer Franken ins Ausland transferiert worden. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft hat entsprechende Verfahren wegen Betrugs, unlauterer Geschäftsführung, Wertpapierfälschung, Geldwäsche und Verletzung der entsprechenden Notverordnung eingeleitet, wie das Schweizer Radio und Fernsehen schreibt. Einzelfälle oder nur die Spitze des Eisbergs?

Wirtschaftskriminelle nutzen Krisensituationen für sich – das ist nichts Neues. Für dieses Phänomen existiert sogar schon ein Anglizismus: Disaster Fraud. Zu Beginn der Krise versuchten Betrüger, mit überrissenen Preisen für Masken oder Desinfektionsmittel das schnelle Geld zu machen, wie aus einem Artikel von Swissinfo hervorgeht. Ebenso warnte das nationale Zentrum für Cybersicherheit vor Betrügern, die mittels gefälschter E-Mails im Namen des BAG an Daten zu kommen versuchten. Auch Berichte aus dem Ausland zeigen, dass Wirtschaftskriminelle weltweit versuchen, aus der Corona-Krise Profit zu schlagen. So wurden in Deutschland täuschend echte Webseiten aufgeschaltet, auf denen ein scheinbar echtes Antragsformular zu sehen ist. Die eingetragenen Informationen konnten dann verwendet werden, um die Fördergelder auf ein anderes Konto fliessen zu lassen. Als Konsequenz wurde die Auszahlung der Fördergelder kurzzeitig gestoppt, wie die deutsche Tagesschau berichtet. In Italien profiliert sich die Mafia als Retter in der Not und baut darauf, dass etwaige Kreditnehmer in eine Abhängigkeit geraten. Krisen wie diese bieten kriminellen Banden eine Plattform, um ihre Popularität zu stärken. Eine hohe Arbeitslosenquote wird das Anwerben von Mitgliedern erleichtern und tiefere Unternehmensgewinne begünstigen Übernahmen von Geschäften, die dann zur Geldwäsche verwendet werden können, wie die Süddeutsche Zeitung schreibt.

In der Schweiz scheint sich das von den (inter-)nationalen Medien gezeichnete, teilweise düstere Bild allerdings nicht zu bestätigen. Nichtsdestotrotz kommen immer mehr Fälle von Betrug ans Licht. Im Kanton Zürich sind laut der Neuen Zürcher Zeitung aktuell 50 Strafverfahren mit einer Gesamtschadensumme von rund 9,7 Millionen Schweizer Franken hängig.

Weshalb genau können Gelder scheinbar so einfach veruntreut oder zweckentfremdet werden?

Einerseits wird ein nicht unerheblicher Teil der COVID-19-Überbrückungskredite an Nicht-Kapitalgesellschaften (Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaften etc.) vergeben, die keiner Revision unterliegen und damit keiner Überprüfung stattfindet. Andererseits besteht aber auch bei grundsätzlich revisionspflichtigen Gesellschaften eine erhebliche Kontrolllücke, da aufgrund der grosszügigen Opting-Out-Regelung im heutigen Gesellschaftsrecht nur ca. 20 Prozent der Gesellschaften revidiert werden. Das gegenwärtige (Not-)Recht enthält keine Kontrollen und keine Überprüfung, ob die COVID-19-Überbrückungskredite zweckkonform verwendet werden. Über allfällige Kontrollen müsste der Verordnungsgeber oder das Parlament entscheiden. Zudem stellt sich die Frage einer Überprüfung auf kantonaler Ebene. Insbesondere dort, wo die Kantone zusätzliche Überbrückungshilfen bereitstellen.

Die Erfahrung aus dem Bereich Finanz- und Wirtschaftskriminalität lässt erwarten, dass der Anteil von zweckentfremdeten Geldern bei gross angelegten Hilfsprogrammen bei rund 10 Prozent liegt. Erste Indizien, dass man sich auch bei den Corona-Krediten in derselben Grössenordnung bewegen dürfte, erhärten sich gemäss Berichten der Eidgenössischen Finanzkontrolle nicht. Sie hatte im Juni erstmals Zahlen vorgelegt, die die Situation bis zum 1. Juni aufzeigten.

Die repräsentative Analyse von 94’000 Solidarbürgschaften mit einem Kreditvolumen von rund 11,4 Milliarden Schweizer Franken hatte gezeigt: Bei rund 400 Fällen (Kreditvolumen 88 Millionen. Schweizer Franken) gab es konkrete Indizien für mögliche Missbrauchstatbestände. Die Zahlen aus dem neusten Bericht vom 13. August 2020 zeigen, dass sich die Anzahl Verdachtsfälle auf tiefem Niveau verdoppelt hat. So ergab die Auswertung der Daten 859 potenzielle Verstösse (Kreditsumme 216,7 Millionen Schweizer Franken). Gleichzeitig hat sich allerdings die Datengrundlage im Vergleich zum vorherigen Bericht um 21’600 Fälle erhöht. Interessant: In über 60 Prozent der Fälle haben Firmen trotz Solidarbürgschaft Dividenden ausbezahlt.

Möglicher VerordnungsverstossAnzahl BürgschaftenBürgschaftsbetrag (Mio. CHF)
Mehrfachanträge8248,9
Gründung 1. März 2020 oder später211,2
Gründung nach 1. Januar 2020 und Bürgschaftsbetrag über 50’000 Schweizer Franken9016,2
Dividendenausschüttung während Solidar-bürgschaft569140,4
Rückerstattung von Kapitaleinlagen während Solidarbürgschaft41,3
Kein Sitz in der Schweiz121,2
Firmen in Nachlassstundung, Liquidation oder Konkurs817,5
Total859216,7
Tabelle 1: Übersicht der möglichen Verordnungsverstösse (Quelle: Eidgenössische Finanzkontrolle, 2020)

Die im Vergleich zu anderen Ländern aktuell tiefe Missbrauchsquote von unter einem Prozent mag die ersten Sorgen beschwichtigen. Es ist jedoch anzunehmen, dass in Zukunft noch einige weitere Betrugsfälle ans Licht kommen werden. Nämlich dann, wenn die angegebenen Umsätze, die massgeblich für die gesprochenen Kredite sind, mit der Mehrwertsteuer abgeglichen worden sind. Bei fast jedem zehnten Gesuch war der Umsatz um 25 Prozent höher angegeben als für die Mehrwertsteuer deklariert wurde. Bei mehr als 6’000 Fällen sogar höher als 75 Prozent.

Da in der Schweiz das staatsbürgerliche Verständnis im Vergleich zu anderen Ländern stark ausgeprägt ist und man sich getreu dem Sprichwort immer zweimal im Leben sieht, ist davon auszugehen, dass sich die betrügerischen Aktivitäten in der Schweiz wohl eher am unteren Ende des von der Eidgenössischen Finanzkontrolle publizierten Spektrums von 1 bis 10 Prozent bewegen. Für diese Annahme spricht auch die im Vergleich zu anderen Ländern tiefe initiale Missbrauchsquote ohne Berücksichtigung der möglicherweise falsch deklarierten Umsätze.

Die Zukunft und die Arbeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle werden zeigen, wie Kreditgeber und Kreditnehmer mit dieser Krise umgegangen sind, und was man aus der aktuellen Situation für weitere Krisen gelernt hat.

Autor: Stefan Kühn

Stefan Kühn leitet die Abteilung Forensic Services und die Risk Advisory Group von BDO Schweiz. Er ist Teil des Global Forensic Leadership Teams von BDO und leitet die Aktivitäten innerhalb der EMEA Region. Er verfügt über jahrelange Erfahrung in der Durchführung von Investigationen, Internal Audits und Compliance-Projekten. Er ist zudem Experte in der Analyse firmeninterner Abläufe und Kontrollprozesse nach Compliance-Gesichtspunkten sowie in der Umsetzung der notwendigen Verbesserungskonzepte.

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