20. Januar 2020

Corporate Crime,

Wirtschaftskriminalistik

Perfekte Wetterlage für Betrug?

Perfekte Wetterlage für Betrug?

Von Dr. Michael Faske

Das Risiko für Betrug steigt dramatisch an, wenn Unternehmen sich in Ausnahmesituationen befinden. Geopolitischer Wandel – und dazu kann man auch den Brexit zählen – erzeugt solche Situationen. Wenn dann keine angemessenen Kontrollen in Kraft sind, können Unternehmen sehr schnell anfällig für eine Vielzahl möglicher Betrugsrisiken sein.

Eine «perfekte Wetterlage» für Betrug herrscht immer dann, wenn alle Faktoren zusammenkommen, die die Betrugswahrscheinlichkeit exponentiell ansteigen lassen. Der Brexit zum Beispiel gibt reichlich Anlass für Diskussionen, Angst und Unsicherheit – und schafft so eine perfekte Ausgangssituation für vorsätzliches Fehlverhalten. Regen, Blitz und Donner sind dabei gar nicht nötig. Schon wenn sich dunkle Wolken am Horizont zusammenziehen, können Mitarbeiter, die eigentlich ehrlich und gewissenhaft sind, in Versuchung geraten, betrügerische Handlungen zu begehen.

Die Unsicherheiten rund um den Brexit sind vergleichbar mit den Bedingungen, die vor etwa 10 Jahren während der Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008/2009 herrschten. Wenn Mitarbeiter und Angestellte Angst um Ihren Arbeitsplatz haben und sich sorgen, ob Sie auch in Zukunft genug Geld haben, um Ihre Rechnungen zu bezahlen, ist mitunter die Versuchung gross, sich ungerechtfertigt zu bereichern. Ähnlich steht es um die Geschäftsleitung. Wenn Unternehmen, von denen hunderte von Familien finanziell abhängen, Gefahr laufen Löhne und Gehälter nicht pünktlich zahlen zu können und der Börsenwert droht einzubrechen, steigt das Risiko für unethische Geschäftsaktivitäten wie Bilanzfälschung drastisch.

Die Folgen des Brexits für Wirtschaft und Unternehmen sind ausgiebig diskutiert und analysiert worden. Inwieweit diese massive Störung des «business as usual» und die befürchteten Nachteile des Brexit aber zu einem Anstieg von Betrug und Korruption beitragen könnten, wenn die für eine gute Unternehmensführung erforderlichen Kontrollen nicht gegeben sind, kam bislang kaum zur Sprache.

Wie kommt es zu Betrug und Korruption? Betrug wird möglich, wenn Gelegenheit, Druck und innere Rechtfertigung zusammenkommen. Wenn der Druck auf die Finanzziele zunimmt und interne Kontrollen durch Einsparungen in Risiko-Bereichen wie interne Revision und Compliance schwinden, finden Mitarbeiter leichter Gelegenheiten und «gute Gründe» für unangemessenes Verhalten, wenn sie sich in einer Notlage befinden oder wähnen. Unternehmen werden neu aufgestellt – mit direkten Folgen für das interne Kontrollumfeld. So entstehen Gelegenheiten. Sinkende Aktienkurse oder drohende Arbeitslosigkeit können Druck erzeugen und einen Prozess der inneren Rechtfertigung anstossen. Man handelt ja nur «zum Wohle des Unternehmens» oder befolgt aus Loyalität gegenüber dem Vorgesetzten unangemessene Anweisungen. Beim Brexit kommen alle drei Elemente zusammen. Das Barometer fällt, der Wind nimmt zu, Wolken ziehen auf – alles Anzeichen eines aufziehenden Sturms.

Risikobereiche, die angesichts der aktuellen Grosswetterlage in den Fokus rücken sollten:

Auftragnehmer und Berater:

  • Steuerbetrug: Einreichung falscher Steuerbescheide, um Margen und Rentabilität zu schützen.
  • Zollbetrug: Fälschung von Frachtunterlagen, um Hürden bei der Zollabfertigung zu umgehen.
  • Lizenzbetrug: falsche Angaben, um Lizenzen zu erlangen oder den Lizenzierungsprozess zu beschleunigen.
  • Bestechung von Regierungsbeamten, um Lizenzen zu erhalten.
  • Schmiergeldzahlungen, um Aufträge zu gewinnen, offenkundiger Diebstahl.

Lokale Projektpartner:

  • Veruntreuung: doppelte Zahlungen, Änderungen oder Manipulationen von Rechnungen und anderen Belegen, Änderung/Doppelung von Buchführungsunterlagen («kreative Buchhaltung»), Zweckentfremdung von Mitteln, Nichtausweis von Rabatten, unbefugte Nutzung von Projekt-/Unternehmenseigentum, unverhältnismässig hohe Betriebsausgaben.

Mitarbeiter:

  • Auslagenbetrug: nicht notwendige Reisen ins Ausland, um Zulieferer usw. aufzusuchen.
  • Anlage fiktiver Mitarbeiter samt Reisekosten.
  • betrügerische Absprachen mit Dritten.
  • Schutz geistigen Eigentums, Datenschutz.

Methoden zur Aufdeckung von Korruption und Betrug:

  • angemessener Projektmanagementplan einschliesslich Beurteilung des Betrugsrisikos, Beurteilung der Kontrollen und Einführung von Betrugsbekämpfungskontrollen zur Vermeidung und Überwachung/Aufdeckung von Betrug und Korruption.
  • Durchführung von Fraud-Prüfungen: Normale Abschlussprüfungen sind in der Regel nicht darauf ausgelegt, betrügerische Handlungen aufzudecken, und die Abschlussprüfer wissen nicht immer, auf welche Daten sie besonders achten müssen.
  • Ermutigung und Erleichterung von Meldungen/Einrichtung einer Whistleblowing-Hotline.
  • gründliche Überprüfungen von Auftragnehmern/Beratern.
  • angemessene Due Diligence im Umgang mit Dritten (Berater, Vertreter, Joint-Venture-Partner usw.).

Weitere mögliche Massnahmen:

  • Verständnis der Konditionen Ihrer Verträge: prüfen Sie, welchem geltenden Recht und Gerichtsstand Ihre Verträge unterworfen sind und handeln Sie gegebenenfalls Änderungen aus, berücksichtigen Sie auch Gesetzesänderungen und geänderte Währungen, dies kann mithilfe von Smart Analytics erfolgen.

Wenn die normale Geschäftstätigkeit, sei es aufgrund konkreter Anlässe oder drohender Ereignisse wie dem Brexit, von Disruption bedroht ist, kann ein Umfeld entstehen, in dem sich Gelegenheiten und ein hoher Anreiz für betrügerische Handlungen ergeben, um die Erträge und ausgewiesenen Ergebnisse zu schützen. Dies kann auf Ebene einzelner Personen oder sogar ganzer Abteilungen oder Unternehmen eintreten. Die oberste Führungsebene muss sicherstellen, dass Verstösse gegen Kontrollen angemessen aufgearbeitet werden. Wenn ein Betrugsverdacht aufkommt, muss sie schnell handeln, um die Vorwürfe zu bestätigen oder zu entkräften und Gegenmassnahmen zu ergreifen. Ein konkreter Notfallplan für Betrugsfälle kann Unternehmen helfen, schnell zu reagieren, Zuständigkeiten und Berichtsanforderungen festzulegen und zu erkennen, wann Unterstützung durch Rechts- oder andere externe Berater eingeholt werden sollte. In solch einem unsicheren Umfeld müssen Unternehmen zeigen, dass sie sich weiterhin einem ethischen Geschäftsverhalten verpflichtet fühlen und die Unternehmensleitung nicht nur die Aktiva des Unternehmens schützen will, sondern das Unternehmen so positionieren kann, dass es auch unter widrigen Umständen Chancen nutzen kann.

Autor: Dr. Michael Faske

Dr. Michael Faske ist seit 2006 Leiter der Abteilung „Fraud Investigation and Dispute Services“ bei Ernst & Young Schweiz. Er hat langjährige Berufserfahrungen in den Bereichen Fraud Investigations, mit Schwerpunkt in den Branchen Finanzdienstleistungen und Pharmazeutik; weitreichende Erfahrung bei der Beurteilung von Compliance, Risk Management, internem Kontrollsystem und Audit-Aktivitäten sowie mit Anti-Bestechungs- und Anti-Korruptions-Programmen.

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