Rechtliche Aspekte
21. November 2008 von Nils
Viele Unternehmen versenden Emails ohne sich gross Gedanken zu machen, ob und wie sie Emails überhaupt versenden dürfen. Viele Kundendaten werden einfach so weitergegeben oder für Email Marketing Zwecke verwendet. Dass der Kunde aber die ausdrückliche Einverständnis zum Erhalten von Newslettern geben muss, wissen diese Unternehmen oft nicht.
Oft ist es jedoch so, dass die Kundendaten für Werbezwecke verwendet werden dürfen, wenn man bei der jeweiligen Unternehmung einen Kauf abgeschlossen hat. Durch den Kauf stimmt man somit der Verwendung der Daten für Werbung zu. Es gibt jedoch auch weitere Möglichkeiten, wie der Leser seine Einwilligung zum Erhalt des Newsletters geben kann.
- Opt-In: Hier muss der Kunde angeben, dass er über News informiert werden will. Eine ”Bestellung” der Informationen.
- Opt-Out: Im Anmeldeformular ist die Einwilligung bereits vorgegeben und der Kunde muss “anklicken” wenn er keine Informationen erhalten will.
Es gibt noch weitere Punkte die beim Email Marketing rechtlich beachtet werden sollten. Diese Vorausetzungen sind notwendig, damit man keine rechtlichen Probleme erhält beim Versand von Newslettern oder Emails.
- Ausdrückliche Einwilligung
- Vallidierung der angegebenen Email Adresse
- Protokollierung der Einwilligung
- Möglichkeit der Beendung des Newsletter-Erhalts
Im Allgemeinen muss für den Kunden klar sein, für was seine Daten verwendet werden und wie oft er Informationen erhält. Auch Personenbezogene Daten dürfen verwendet werden, wenn der Leser vorgängig darauf hingewiesen wird und er diesen spezifischen Daten zustimmen kann.
Wenn man sich an die erwähnten Punkte hält, sollte man keine rechtlichen Probleme haben. Jedoch gilt auch hier, wenn der Leser zufrieden ist und sich gut betreut weiss, wird er sich kaum über rechtliche Ungereimtheiten beschweren.
Interview: Rechtslage im Email Marketing
Gerichtsurteil Opt-Out / Opt-In
1 Reaktion zu “Rechtliche Aspekte”
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Ich finde diesen Aspekt sehr wichtig. In der Schweiz ist das gut geregelt. Ich finde es auch wichtig, dass eine Unternehmung diese “Datenschutz-Regelungen” auf der Homepage beifügt. So kann sich jeder Kunde darüber informieren.