
Zum zweitletzten Netzwerk-Apéro des Luzerner Forums im 2011 konnte Ruedi Meier, Luzerner Stadtrat/Sozialdirektor, gut 25 Kadermitarbeitende unserer Mitglieder und kantonaler Stellen im Betagtenzentrum Eichhof begrüssen. Nach über zwei Jahren Laufzeit des Pilotprojekts Betreuungsgutscheine hatte die Stadt Luzern tags zuvor die Erkenntnisse aus der von Interface durchgeführten Evaluation der Öffentlichkeit vorgestellt.
Dieser Netzwerk-Apéro bot eine Gelegenheit, dem Fachpublikum erste Erfahrungen mit den Betreuungsgutscheinen weiterzugeben und über den aktuellen Stand der Entwicklung sowie über die Wirkung und die Qualitätsthematik zu informieren.
Einleitend hielt Ruedi Meier fest, die bislang erzielten Projekterfolge belegten, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und damit die familienergänzende Kinderbetreuung schweizweit ein hoch aktuelles politisches Thema sei. Die Stadt Luzern will eine kinder-, jugend- und familienfreundliche Stadt sein. Sie betreibt eine zukunftsgerichtete Familienpolitik und verfolgt daher eine aktive und bedarfsgerechte Kinder-, Jugend- und Familienförderung. Sie setzt sich für familienfreundliche Arbeitsbedingungen ein und leistet gezielte Unterstützung von Familien in wirtschaftlich schwierigen Situationen.
Ein zentrales Element dieser zukunftsgerichteten Familienpolitik ist die Einsicht, dass Familien massgeblich zur Bildung des „Humanvermögens“ beitragen. Primäre Aufgabe ist es daher, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Familien dieses Humanvermögen bilden können. Betreuungsgutscheine sind eine Investition in die familienergänzende Kinderbetreuung. Sie unterstützen die Familienfreundlichkeit und haben nicht nur einen volkswirtschaftlichen und finanziellen Nutzen für eine Gemeinde und ihre Region, sondern sind darüber hinaus auch für die Arbeitgeber attraktiv, da sie einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten.
Andreas Balthasar griff diese Überlegungen auf und widmete sich in seinem Referat der Frage, weshalb familienergänzende Kinderbetreuung überhaupt zu unterstützen sei: Weil sie in erster Linie den Familien, aber auch den Unternehmen und der öffentlichen Hand diene. Der Referent unterstrich nochmals die einleitend von Ruedi Meier angedeutete Querschnittsthematik des Pilotprojektes, indem er sowohl auf den Effekt der Förderung der Geschlechtergleichstellung als auch auf die volkswirtschaftliche, betriebliche und familiäre Bedeutung von Betreuungsgutscheinen und ihre Auswirkungen einging.
Er wies in seinen Ausführungen darauf hin, dass neben der öffentlichen Hand und der Arbeitgeber auch Eltern einen Beitrag an die familienergänzende Kinderbetreuung leisten müssen. Diese sei für Familien nämlich nicht gänzlich kostenlos. Von den anspruchsberechtigten Eltern werde eine Mindestbeteiligung in Höhe von CHF 15.-pro Tag gefordert – dies auch bei einer 100%igen Subventionierung durch das Gemeinwesen. Nur so lasse sich verhindern, dass sich Fremdbetreuung für eine Familie finanziell nicht günstiger auswirke als die familieninterne Betreuung.
Andreas Balthasar beleuchtete einen weiteren wichtigen Aspekt: Die Arbeitgeber seien unverzichtbare Akteure in der Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wollten beide Elternteile im Berufsleben bleiben, seien sie in der Mehrheit der Fälle auf familienergänzende Kinderbetreuung angewiesen. Bislang lohnte es sich für den Zweitverdiener aber kaum, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Mit steigendem Erwerbseinkommen (Zweitverdiener sind vorwiegend teilzeiterwerbstätige Frauen) verringerte sich das verfügbare Einkommen einer Familie gar. Dieser Systemfehler sollte mit dem Projekt Betreuungsgutscheine korrigiert werden.
Bis anhin erworbene berufliche Qualifikationen gelte es zu erhalten und weiterzuentwickeln. Hier seien auch die Unternehmen gefordert. Flexible Familien benötigen eine flexible Arbeitswelt. So liege es denn auch nicht nur am Gemeinwesen, sich für familiengerechte Arbeitsbedingungen (bspw. die Förderung von Teilzeitarbeit oder die Einrichtung von (Betriebs-)Kindertagesstätten) einzusetzen. Auf Arbeitgeberseite solle nicht der Eindruck entstehen, dass eine finanzielle Unterstützung ihrer Angestellten nun nicht mehr nötig sei. Ihr Beitrag zur familienergänzenden Kinderbetreuung sei nach wie vor sinnvoll und ausbaufähig. Leider, so Balthasar, sei der betriebliche Mehrwert von familienergänzender Kinderbetreuung noch nicht gänzlich in das Bewusstsein der Unternehmen vorgedrungen. Gesteigerte Motivation des Arbeitnehmers, Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber, die erhöhte Bereitschaft zum flexiblen Einsatz, die gesteigerte Attraktivität des Arbeitgebers sowie weniger Rekrutierungs- und Einarbeitungskosten seien nur einige dieser betrieblichen Mehrwerte.
Regula Wyrsch eröffnete ihr Referat mit Fakten zum Lebens- und Wirtschaftsraum Luzern, skizzierte daraufhin die Ausgangslage in der Stadt Luzern vor Einführung der Betreuungsgutscheine (Subjektfinanzierung) und demonstrierte anhand eines Beispiels, welchen Verwaltungsaufwand das frühere Subventionierungssystem (Objektfinanzierung) für eine Kindertagesstätte in Kriens bedeutet hatte.
Die Referentin informierte über die im Projekt Betreuungsgutscheine angestrebten Zielsetzungen, welche allesamt mehrheitlich erreicht worden sind:
Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Für viele Familien wurde die familienergänzende Kinderbetreuung mit der Einführung der Betreuungsgutscheine überhaupt erst finanzierbar. Im Sinne einer zukunftsgerichteten Familienpolitik konnten die Existenzsicherung von Familien sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie deutlich verbessert werden.
Rechtsgleichheit für alle Eltern: Alle anspruchsberechtigten Eltern erhalten zu denselben Bedingungen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, gemessen am steuerbaren Einkommen, gleich hohe Unterstützung von der Stadt Luzern.
Stärkung des Einflusses der Eltern: Im Unterschied zu den Leistungsvereinbarungen zwischen der öffentlichen Hand und den Betreuungsinstitutionen im alten System stehen beim Modell der Betreuungsgutscheine die Eltern im Zentrum. Sie selbst suchen einen für ihr Kind geeigneten Betreuungsplatz aus. Sowohl die Auswahl der Kita als auch der Vollzug über die Betreuungsgutscheine werden somit den Eltern überlassen. Durch ihr Nachfrageverhalten beeinflussen diese somit indirekt die Ausgestaltung und die Qualität des Angebots.
Qualitätsförderung: Bedenken bezüglich einer Qualitätsverschlechterung bei den Kitas wurden nicht bestätigt. Eltern suchen nicht zwingend die günstigste Lösung, sondern legen Wert auf eine gute und für sie passende Betreuung. Die Stadt Luzern hat denn auch überprüfbare Qualitätsrichtlinien für Kitas als verbindlich verabschiedet.
Schaffung eines einfachen Verwaltungsmodells: Es hat sich gezeigt, dass der Verwaltungsaufwand der öffentlichen Hand wesentlich geringer ist als noch zu Zeiten der Leistungsverträge. Er beschränkt sich auf die Beurteilung der Gesuche und die Auszahlung der Gutscheine. Der Vollzug wurde – wie bereits weiter oben erwähnt – auf die Eltern übertragen.
Regula Wyrsch stellte dem anwesenden Publikum im Sinne eines kurzen Überblicks das System der Betreuungsgutscheine vor. Alle Erziehungsberechtigten mit Kindern im Vorschulalter und Wohnsitz in der Stadt Luzern erhalten Betreuungsgutscheine, sofern sie die drei Bezugskriterien bestätigter Betreuungsplatz, bestimmtes steuerbares Einkommen und bestimmtes Erwerbspensum erfüllen.
Obige Zielsetzungen verdeutlichen, dass mit der Einführung des neuen Systems drei Parteien in der Verantwortung stehen, das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen: Die Eltern, die Institutionen sowie die öffentliche Hand.
Es folgten Ausführungen zur Entwicklung der Betreuungsplätze und zur Zusammensetzung der von Betreuungsgutscheinen profitierenden Haushalte: Die Statistik belege, dass in der Stadt Luzern seit 2008 markant mehr Betreuungsplätze geschaffen worden seien. Am meisten in Anspruch genommen würden Betreuungsgutscheine von Familien im unteren bis mittleren Einkommenssegment. Damit habe das neue Subventionierungsmodell seine Ziele erreicht. Es zeichne sich ab, dass eine Subjektfinanzierung im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung auch für andere Luzerner Gemeinden eine interessante Option darstellen könne. So seien die beiden Luzerner Gemeinden Horw und Hochdorf bereits auf das Erfolgsmodell umgestiegen.
Regula Wyrsch schloss ihr Referat mit der freudigen Information, dass es derzeit genügend freie und bezahlbare Betreuungsplätze in der Stadt Luzern gebe und erinnerte daran, dass dies nicht zuletzt auch einen Standortvorteil für Familien und Arbeitgeber bedeute.
Den beiden Referaten folgte eine angeregte Diskussion. Abgerundet wurde die Veranstaltung mit einem liebevoll hergerichteten Buffet, organisiert von der Gastronomie Eichhof.
Informationen zu den Betreuungsgutscheinen
Präsentation Andreas Balthasar
Bildergalerie:
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