Die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit hat sich an ihrer 6. Luzerner Tagung zum Sozialhilferecht mit dem gesellschaftlich und politisch brisanten Thema der wechselseitigen Beziehung zwischen Invalidenversicherung und Sozialhilfe auseinandergesetzt. Den rund 140 Teilnehmenden wurde aufgezeigt, welche Konsequenzen die zuletzt mit der letzten IVG-Revision 6a in Gang gesetzte Verschärfung der restriktiven Praxis der Invalidenversicherung auf die Sozialhilfe hat beziehungsweise haben könnte. Im Vordergrund der Tagung stand jedoch die Frage, inwieweit die Sozialhilfe durch sorgfältige Beratung und Unterstützung ihrer Klientinnen und Klienten den Zugang zu Leistungen der Invalidenversicherung verbessern kann. Konkret wurde beleuchtet, welche Mitwirkungspflichten versicherten Personen im Verfahren der Invalidenversicherung überhaupt zumutbar sind, und ob fehlende Mitwirkung oder unklare Motivation allenfalls Teil der gesundheitlichen Schädigung ist.
Die Tagung wurde mit einem Referat von Fürsprecher Georges Pestalozzi-Seger, Gesamtleiter des Rechtsdienstes von Integration Handicap, eröffnet. Dieser beleuchtete ausgewählte Aspekte der invalidenrechtlichen Grundlagen und vermittelte anschaulich, wie in den drei letzten IVG-Revisionen wichtige, im Gesetz definierte Begriffe so präzisiert wurden, dass eine veränderte Praxis in der Zusprechung von Leistungen möglich wurde. Zu nennen ist hier vor allem derjenige der Erwerbsunfähigkeit. Georges Pestalozzi-Seger zeigte auf, wie die durch die Revisionen hervorgerufene verschärfte Praxis der IV-Stellen letztlich auch durch eine verschärfte Rechtsprechung des Bundesgerichts gestützt wird. Die einleitenden statistischen Angaben zur rückläufigen Entwicklung der Ausgaben (2000: ca. CHF 5 Mia.; 2010: ca. CHF 6 Mia.) sowie zur sinkenden Anzahl Neurentenbezüger seit der 4. IVG-Revision machen die Kursänderung der Invalidenversicherung deutlich. Wurden 2003 noch knapp 28‘000 Neurenten pro Jahr gesprochen, so sank diese Zahl im Jahr 2009 auf ungefähr 15‘000. Nicht erstaunlich ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass auch die Renten-Revisionen vermehrt zu Rentenherabsetzungen und -ablehnungen geführt haben. Der Referent legte dar, wie sich diese Entwicklungen auf die Betroffenen auswirken, insbesondere die nunmehr erhöhten Anforderungen an die Mitwirkungspflicht der Betroffenen im gesamten IV-Verfahren. Georges Pestalozzi-Seger schloss seine Ausführungen mit einem Ausblick auf die möglichen Auswirkungen der IVG-Revision 6a. Es bleibt festzuhalten: Die Revisionen der IV haben durch die veränderten Begrifflichkeiten zu einer Verschärfung bei der Anspruchsberechtigung beziehungsweise der Geltendmachung geführt, was sowohl die Betroffenen als auch die Sozialdienste vor erhöhte Anforderungen stellt.
Hans Mangold Dozent und Projektleiter an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit und Mitinhaber vom Institut für angewandtes Sozialrecht ergänzte das Referat seines Vorredners, indem er praxisbezogen und anhand von zahlreichen Fallbeispielen aufzeigte, was Fachpersonen der Sozialhilfe bei der Zusammenarbeit mit den IV-Stellen konkret zu beachten haben. Der Referent unterstrich mehrfach die Notwendigkeit, das IV-Vorbescheidverfahren zu nutzen, weil sich damit erheblich Zeit bei der Klärung strittiger Anprüche gewinnen lasse. Brennpunkte in der Praxis zeigten sich bei der korrekten und frühzeitigen IV-Anmeldung durch die Sozialen Dienste, bei den Integrations- und Eingliederungsmassnahmen der IV sowie bei der Beurteilung der Vermittlungsfähigkeit, insbesondere an der Schnittstelle von Arbeitslosen- und Invalidenversicherung. Am Ende des Referats wurde deutlich: Schon die Anmeldung zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung erfordert grosse Sorgfalt von den Sozialen Diensten und es lohnt sich, die Zusammenarbeit mit der IV-Stellen früh zu suchen!
Im Anschluss an die Referate haben die beiden Fachpersonen in einem von Manfred Seiler moderierten Gespräch zum Thema „Beratung und Unterstützung im Verfahren mit der Invalidenversicherung“ Stellung bezogen und sind auf zahlreiche Fragen der Teilnehmenden eingegangen. Als schwierig erweist sich in der Praxis, wie die Frage der Motivation geklärt werden kann. Dies sei, so Georges Pestalozzi, ganz klar eine Frage, welche die Fachärzte zu beurteilen hätten. Zwischen den beiden Referenten herrschte vor allem darin Übereinstimmung, Soziale Dienste dürften nicht einfach auf einen Entscheid der IV warten, sondern müssten aktiv auf die Einleitung von Integrations- und Eingliederungsmassnahmen der IV hinwirken.
Die Unterlagen der Tagung sind unter www.hslu.ch/sozialhilferecht einsehbar.







