18. Mai 2015

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Die neue Brandschutznorm – Kein Spiel mit dem Feuer

Brandschutz ist in der Schweiz nicht Wunsch, sondern ein Erfordernis aus dem Polizeirecht. Dabei stehen der Personen- sowie der Sachwertschutz im Zentrum. Die neueste Version der Brandschutznorm ist seit dem 1. Januar 2015 in Kraft.

Leben ist wertvoll und schützenswert
Man unterscheidet beim Brandschutz zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz. Vorbeugender Brandschutz beinhaltet insbesondere die Themen des Evakuierungskonzeptes, Brandmeldeanlagen und bauliche Massnahmen. Beim abwehrenden Brandschutz hingegen ist vor allem die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr und ihre Organe gemeint.

brandschutz_symbolBeim Personenschutz geht es primär um die Frage, wie viel ist ein Menschenleben wert? In der Schweiz lässt sich statistisch belegen, dass diese Zahl sehr hoch ist, denn die Schweiz ist mit 3.5 Brandtoten pro Million Einwohner und Jahr die Spitzenreiterin hinter Singapur.

Beim Sachwertschutz müssen die Bauherren entscheiden, welche Risiken sie eingehen möchten, dass ihr Hab und Gut durch Feuer beschädigt oder gar vernichtet wird. Diese Thematik beschäftigt insbesondere auch die entsprechenden Versicherungen.

Verlagerung der Verantwortlichkeit
Mit dem Inkrafttreten der neuen Brandschutznorm wurden die Verantwortlichkeiten für den Brandschutz stark zum Eigentümer, Bauherr, Planer oder Betreiber verlagert. So muss beispielsweise ein Planer ein Brandschutzkonzept erstellen (mit Brandschutzplan und Brandschutznachweis). Des Weiteren kann ein Situationsplan gefordert werden, welcher die Einsatzmöglichkeiten der Feuerwehr aufzeigt. Auch wurde die Verantwortung für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften während des Betriebes des Gebäudes auf den Eigentümer übergewälzt.

Änderungen durch die neue Brandschutznorm
Mit der neuen Brandschutznorm traten auch verschiedene Neuerungen in Kraft. So darf beispielsweise die Fluchtweglänge zu einem vertikalen Fluchtweg neu 35 Meter und nicht mehr nur 20 Meter betragen. Ausgeschlossen davon sind jedoch Institutionen wie Pflegeheime oder Spitäler. Zudem müssen weniger Treppenhäuser gebaut werden. Dies stellt auf der einen Seite Kosteneinsparungen beim Bau dar, auf der anderen Seite schränkt es die Zugänglichkeit zum Feuer für die Feuerwehr ein. Diese und weitere Änderungen können dazu führen, dass die Schadenssumme etwas ansteigen könnte, dies wird jedoch seitens der Versicherungen bewusst in Kauf genommen. Indessen wird die Arbeit der Feuerwehrleute durch die verschiedenen geforderten Brandschutzkonzepte und –pläne auch erleichtert.

Abschliessend lässt sich sagen, dass mit keiner Neuerung die Sicherheit der Feuerwehrleute beeinträchtigt wird. Es jedoch vorteilhaftere und weniger vorteilhaftere Neuerungen für die Feuerwehrleute gegeben hat mit der neuen Brandschutznorm.

Lesen Sie den gesamten Artikel von Christin Weber, Freiwillige Feuerwehr Zug, vom Mai 2015 im Magazin «Das Strahlrohr» Nr. 139 unter folgendem Link.

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