5. März 2012

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Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen»

Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen»

 Am 11. März 2011 stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Initiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» welche durch die Helvetia Nostra lanciert wurde, einer Gruppe der Franz Weber-Stiftung.

Die Initiative hat zum Ziel, die Zersiedelung der Schweizer Landschaft zu stoppen.

Ausgangslage

Der Erwerb von Zweitwohnungen durch Ausländer wurde in der Vergangenheit durch die „Lex Koller“ geregelt.  Im Zusammenhang mit der Diskussion um deren Aufhebung im Jahr 2011 wurden im Rahmen der Revision des Raumplanungsgesetzes flankierende Massnahmen beschlossen, welche negative Auswirkungen dieser Aufhebung im Bereich des Ferienwohnungsbaus verhindern sollten. Dennoch gibt es heute geschätzt, schweizweit fast eine halbe Million Zweitwohnungen was 12% des gesamten Wohnungsbestandes ausmacht.

Was würde durch die Annahme der Initiative konkret geändert?

Mit Annahme der Initiative wird der Anteil an Zweitwohnungen am Gesamtbestand aller Wohneinheiten und Bruttogeschossfläche pro Gemeinde auf 20% beschränkt. Die Raumplanung wird neu auf Bundesebene geregelt. Die Vorschriften zur Raumplanung werden in der Verfassung und nicht mehr auf Gesetzesstufe geregelt.

Auswirkungen

Die Annahme der Initiative würde in den Gemeinden, welche heute bereits einen Gesamtbestand von über 20 % ausweisen, zu einem akuten Baustopp führen.  Dies würde zu einer Verlagerung der Bautätigkeit in Gemeinden führen, in welchen der Anteil derzeit noch tiefer liegt. Diese wären somit einer grösseren Nachfrage nach Bauland ausgesetzt, was die Zersiedlung noch verstärkt. In den anderen Gemeinden würden allenfalls vermehrt Hotels gebaut, wenn die Nachfrage nach Übernachtungen trotzdem bestehen bleibt. Darin zeigt sich wohl der grosse Nachteil der Initiative, sie ist Starr und wird daher den lokal und regional unterschiedlichen Verhältnissen in der Schweiz nicht gerecht.

Auch der Bundesrat ist dieser Auffassung, ist sich aber bewusst, dass es im Zweitwohnungsbau strengere Vorschriften braucht. Denn Zweitwohnungen beanspruchen zusätzliche Flächen und führen zu höheren Immobilienpreisen, was es Einheimischen in den Tourismusgebieten wie aber auch in Grossstädten wie Zürich, Genf oder Basel erschweren kann, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Das revidierte Raumplanungsgesetz, das als Gegenvorschlag zur Initiative verabschiedet worden ist, gilt bereits seit dem 1. Juli 2011. Es verpflichtet Kantone und Gemeinden, mit geeigneten Massnahmen die Zahl neuer Zweitwohnungen zu beschränken, preisgünstige Erstwohnungen sowie die Hotellerie zu fördern und bestehende Zweitwohnungen besser auszulasten

Mögliche Mittel dazu sind, ein Erstwohnanteilplan, Bonus- oder Malussysteme, das „Tiroler Modell“, welches wie  die Initiative für die Gemeinde einen bestimmten Prozentsatz festlegt (im Tirol 8 %), fiskalische Massnahmen wie am Beispiel der Gemeinde Silvaplana, die Kontigentierung, neue Beherbergungsformen wie das „Rock Resort“ in Laax. In wie weit dies den Städten helfen würde ist unklar. Sicher nicht jenen, in denen heute der Zweitwohnungsanteil unter dieser Marge liegt.

Pro Initiative

  • Gemäss Initianten würde sich mit Annahme der Initiative die Belastung für Natur und Umwelt auf dem aktuellen Niveau stabilisieren
  • Der massive Bau von Zweitwohnungssiedlungen zerstöre die Landschaft und in den Städten führt es zu einer Verknappung des Wohnraumes, da der Flächenverbrauch pro Übernachtung bei Zweitwohnungen besonders gross ist.
  • Hotellerie, sowie das Gastgewerbe würde von der Annahme der Initiative profitieren.
  • Das Image von Geisterstädten, die ausserhalb der Saison aus den Tourismusgebieten entstünden würde mit einer reduzierten Anzahl an Zweitwohnungen eingedämmt.
  • Eine Annahme der Initiative führt zu sinkenden Miet- und Grundstückpreisen, was den Einheimischen zugutekommt.

Kontra Initiative

  • Ein akuter Baustopp in Gemeinden mit mehr als 20% Zweitwohnungen wäre mit massiven Einbussen in der Bauwirtschaft verbunden.
  • Die Annahme der Initiative in den Gebieten mit weniger als 20% Zweitwohnungen würde den Bau der unerwünschten Zweitwohnungen fördern
  • Durch eine Beschränkung des Zweitwohnungsanteil für jede einzelne Gemeinde kann die Ausdehnung der Tourismusdestinationen über die Gemeindegrenzen hinaus nicht gestoppt werden. Diese Einheitslösung würde den regionalen Unterschieden nicht gerecht.
  • Mit den flankierenden Massnahmen zur Änderung des Raumplanungsgesetzes wird der Sachverhalt besser geregelt, weil darin auch die bessere Auslastung der bestehenden Zweitwohnungen angestrebt werde.

Fazit

Das Thema der Zersiedelung und der kalten Betten muss angegangen werden. Die Initiative führt jedoch nicht zum gewünschten Ziel. Sie ist mit zu vielen Nachteilen verbunden, insbesondere durch die Vernachlässigung der regionalen Unterschiede. Dagegen verpflichtet das revidierte Raumplanungsgesetz die betroffenen Gebiete in den nächsten 3 Jahren  einschränkende Massnahmen zu ergreifen. Sie behalten aber die Freiheit selber zu bestimmen mit welchen Massnahmen sie den Zweitwohnungsbau eindämmen wollen. Die geeignete Lösung ist somit mittlerweile bereits in Rechtskraft erwachsen und muss nun umgesetzt werden. Die Initiative ist unnötig und teilweise kontraproduktiv.

(Verfasser: Marco Rothenfluh, Student MAS Immobilienmanagement)

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