7. Oktober 2011

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Eigenheimfinanzierung zulasten der Rente

Der Einsatz von Vorsorgegeldern für den Erwerb von Wohneigentum birgt Risiken

Die Förderung des Bundes für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, indem Gelder aus der beruflichen und gebundenen Vorsorge (zweite Säule und Säule 3a) zur Finanzierung verwendet werden können, bringt viele Vorteile, birgt aber auch Risiken. Zwei Formen sind dabei vorgesehen: der Vorbezug oder die Verpfändung. Beim Vorbezug wird dieser als Eigenkapital angerechnet, womit sich die Hypothekarkosten reduzieren. Allerdings sinkt das Altersguthaben im Umfang des Vorbezugs und der Zinseszinsen. Im Fall der zweiten Säule vermindert sich zudem der Schutz gegen Tod und Invalidität.

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Yvonne Seiler Zimmermann ist Dozentin und Projektleiterin am Institut für Finanzdienstleistungen Zug (IFZ) der Hochschule Luzern. Sie arbeitet gegenwärtig an einer ausführlichen Studie zum Thema dieses Artikels.

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