3. Oktober 2014

Allgemeines,

IFZ in den Medien

Crowdfunding muss reguliert werden

von Prof. Dr. Andreas Dietrich
Dozent und Studienleiter am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

Prof. Dr. Andreas Dietrich im Interview mit der Wirtschaftszeitung Cash zum Thema Crowdfunding muss reguliert werden.

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Die vier Formen von Crowdfunding

Crowddonating: Die hier bezahlten Unterstützungsbeiträge sind reine Spenden, welche in der Regel nicht mit Gegenleistungen verknüpft sind. Denkbar sind beispielsweise soziale, karitative oder kulturelle Projekte. Ebenfalls kann Crowddonating zur Generierung von Geldern für politische Kampagnen genutzt werden. Eine Grundvoraussetzung, damit Crowddonating funktioniert, ist der Aufbau und die Sicherstellung einer emotionalen Bindung zwischen den Kapitalgebern und den Empfängern.

Crowdsupporting: In die Kategorie Crowdsupporting fallen häufig kreative oder kulturelle Projekte sowie Projekte aus dem Sportbereich. Es sind jedoch auch kommerzielle Projekte denkbar. Bei dieser Art der Finanzierung erhält der Investor eine in der Regel einmalige Gegenleistung in Form von Produkten, künstlerischen Werken oder Dienstleistungen. Der Kreativität der Kapitalsuchenden sind hier keine Grenzen gesetzt.

Crowdinvesting: Beim Crowdinvesting geht es weniger um das Finanzieren eines Projektes, als vielmehr um eine Beteiligung über Eigen- oder Mezzanine-Kapital an einem jungen Unternehmen. Crowdinvesting bietet auch Investoren mit kleinem Investitionsvolumen die Möglichkeit ein Jungunternehmen in der Wachstumsphase zu unterstützen. Als Gegenleistung erhalten Investoren Anteile am Unternehmen. Oft handelt es sich um stille Beteiligungen, bei denen die Kapitalgeber beschränkte Stimmrechte haben.

Crowdlending: Das Crowdlending umfasst im Wesentlichen die Finanzierung von Unternehmen oder Privaten durch Kredite (Fremdkapital). Diese werden oft auch als Peer-to-Peer (P2P) Kredite bezeichnet. Noch bevor der Begriff des Crowdlending gebräuchlich wurde, war diese Form der Fremdkapitalvermittlung bereits als Peer-to-Peer Lending bekannt. Als Gegenleistung für die Kreditgewährung erwarten die Darlehensgeber eine risikoadjustierte Rendite ihrer Investiti

Quelle: Crowdfunding Monitoring Schweiz 2014/Crowdfunding – Begriffsabgrenzung/Studie Prof. Dr. Andreas Dietrich und Simon Amrein, Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

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