29. August 2013

Forschung und Dienstleistung,

Real Estate / Immobilienmanagement

Nutzung von Vorsorgegeldern für Wohneigentumsfinanzierung – neue Erkenntnisse

von Prof. Dr. Yvonne Seiler
Projektleiterin und Dozentin am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

Der Bund ist seit 1972 verpflichtet, Wohneigentum zu fördern. Konkret soll er den Erwerb für eine breite und jugendliche Bevölkerung mit Familien möglich machen. Ein Förderungsinstrument besteht darin, Vorsorgegelder für die Finanzierung des Eigenheims nutzbar zu machen. Sowohl aus der Säule 3a, in die jeder Vorsorgegelder fürs Alter selbst einzahlen kann, als auch aus der 2. Säule, der beruflichen Pensionskasse, können Beträge für Wohneigentum beansprucht werden.

 

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Bis heute war kaum bekannt, was die Förderung des Bundes bringt, wer Vorsorgegelder zur Finanzierung eines selbstgenutzten Wohneigentums einsetzt und in welcher Form diese Gelder beansprucht werden sowie welche Art von Wohneigentum damit finanziert ist. Gänzlich unbekannt war, welche Rolle neben Vorsorgegeldern, eigenen Ersparnissen und Hypothekarkrediten zusätzliche Finanzierungsquellen wie zum Beispiel Erbschaften, Erbvorbezüge sowie Darlehen von Verwandten und Bekannten bei der Wohneigentumsfinanzierung spielen. Wissenschaftlerinnen des Instituts für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern – Wirtschaft schliessen diese Erkenntnislücken. Seit 2011 führen sie in Zusammenarbeit mit 22 Wirtschaftspartnern ein Forschungsprojekt durch. In einem ersten Schritt analysierten sie die im Rahmen einer Umfrage erhobenen Daten von 8‘300 Wohneigentümern.

58 Prozent der Befragten haben für die Finanzierung ihres Wohneigentums auf Vorsorgegelder zurückgegriffen. Von diesen nutzten 24 Prozent nur Mittel aus der individuell angesparten Säule 3a. Mehr als doppelt so viele (49 Prozent) griffen nur auf Mittel aus der 2. Säule zu und 27 Prozent zapften Mittel aus beiden Quellen an. Pro Vorbezüger beträgt die durchschnittlich beanspruchte Summe aus der 2. Säule rund 100‘000 Franken, aus der Säule 3a 53‘000 Franken. Die Vorsorgegelder können die Versicherten auf zweierlei Arten beanspruchen: durch einen Vorbezug oder eine Verpfändung. Bei einem Vorbezug werden Gelder effektiv aus der Kasse rausgenommen
und der Rentenbeitrag reduziert sich um die entsprechende Summe zuzüglich Zinseszinsen. Bei einer Verpfändung verbleibt das Geld in der Kasse. Die verpfändete Summe hat nur Auswirkungen auf den Rentenbeitrag, wenn der Nutzer in finanzielle Schwierigkeiten gerät und die Bank den Betrag einfordern muss.

Interesse geweckt?
Lesen Sie weiter – die gesamte Medienmitteilung mit Details zum Forschungsprojekt von Prof. Dr. Yvonne Seiler Zimmermann finden Sie hier

Medienecho:
NZZ Online – den Artikel finden Sie hier

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