16. April 2012

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Die Finma als «everybody’s Darling»?

von Prof. Dr. Monika Roth
Studienleiterin und Dozentin am Institut für Finanzdienstleistungen Zug

Wieder einmal ist die Finanzmarktaufsicht (Finma) im Fokus der Kritik. Man hält ihr vor, dass sie ihre Aufgabe zu eng verstehe und namentlich – das ist ein laut geäusserter Vorwurf – ihre Verpflichtung missachte, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Branche – gemeint sind die Banken – zu fördern. Irgendwie befällt einen bei dieser Diskussion ein (möglicherweise nicht bloss helvetisch bedingtes) Unwohlsein. Es ist nicht nur in der Schweiz so: Nach der Aufsicht schreit man, wenn die Krise da ist. Vorher weiss man es besser (drum braucht man sie nicht), und danach waren ihre Warnungen und Äusserungen
zu unklar, zu wenig verbindlich, zu unbestimmt. Es ist also schwierig, die Aufsichtsaufgabe so wahrzunehmen, dass alle glücklich sind.

 

Ich meine, das wäre sogar falsch. Denn es liegt im Wesen der Institution Aufsichtsbehörde, dass man es nicht allen recht machen kann und darf, denn es stimmt der Satz, der Franz Josef Strauss zugeschrieben wird: «Everybody’s Darling is Everybody’s Depp.» Die Finanzmarktaufsicht muss man respektieren, nicht lieben. Und wie ist es nun genau mit der Förderung der Branche, ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit? Es lohnt, sich in die Gesetzgebung zur Finma zu vertiefen. Es zeigt sich nämlich, dass man – wie so oft – die Antwort im Gesetz findet. Artikel 5 Finanzmarktaufsichtsgesetz (Finmag) definiert die Ziele der Finma folgendermassen: «Die Finanzmarktaufsicht bezweckt nach Massgabe der Finanzmarktgesetze den Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger, der Anlegerinnen und Anleger, der Versicherten sowie den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte. Sie trägt damit zur Stärkung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz bei.»

Interesse geweckt?
Lesen Sie weiter – die gesamte Kolumne von Prof. Dr. Monika Roth aus der Zentralschweiz am Sonntag finden Sie hier

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